Meist sind es wirtschaftliche Gründe, die Sie veranlassen dürften, einen Untermieter in Ihre Mietwohnung aufzunehmen. Sie sollten sich bewusst sein, dass Sie ein Risiko eingehen, wenn Sie ohne Vertrag handeln und ausschließlich auf die Fairness und eine vielleicht derzeit bestehende Freundschaft zu Ihrem Untermieter vertrauen.
Untermieter dürfen nur mit Erlaubnis des Vermieters einziehen
- Wie Sie wissen, werden auch Freundschaften und gute Beziehungen spätestens dann auf eine Probe gestellt, wenn es ums Geld geht. Achten Sie darauf, das Ganze nicht ohne Vertrag agieren.
- Sie müssen wissen, dass die Aufnahme eines Untermieters von der Erlaubnis des Vermieters abhängig ist. Sie müssen diese einholen, bevor Sie den Untermieter in Ihre Wohnung aufnehmen. Tun Sie dies nicht, darf Ihnen der Vermieter fristlos kündigen. Dies gilt sogar dann, wenn Sie Anspruch auf die Erteilung der Erlaubnis gehabt hätten.
- Umgekehrt haben Sie einen Anspruch darauf, dass der Vermieter die Erlaubnis zur Untermiete erteilt. Er darf seine Zustimmung nur aus wichtigen Gründen verweigern, wenn beispielsweise erkennbar ist, dass Ihr Untermieter sich nicht in die Hausordnung einfügen wird. Sie müssen dem Vermieter auch die Person Ihres Untermieters offenbaren, damit er sich ein Bild machen kann.
Ein Vertrag vermeidet viele Unstimmigkeiten
- Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie mit Ihrem Untermieter vertraglich genau vereinbaren, welche Rechte und Pflichten er übernimmt. Mündliche Absprachen ohne Vertrag sind riskant, da Sie diese im Streitfall nicht beweisen können und keine plausible Grundlage haben, Ihre Forderung zu begründen.
- Sie können es sich einfach machen, indem Sie einen kurzen Untermietvertrag texten und darin einfach nur die Punkte vereinbaren, die Abweichungen gegenüber Ihrem eigenen Mietvertrag mit dem Vermieter enthalten. Sie übertragen insbesondere die Pflichten aus Ihrem Mietvertrag auch auf den Untermietvertrag. Natürlich gibt es auch ausführlichere Vertragstexte, die wie ein normaler Mietvertrag gestaltet sind.
- Im Untermietvertrag müssen Sie individuell die vom Untermieter zu zahlende Untermiete regeln, die Dauer des Untermietvertrages, eventuelle Kündigungsfristen, die Beteiligung an den Nebenkosten und sonstige Pflichten, die der Untermieter noch übernehmen soll.
- Scheuen Sie sich auch nicht, eine Art Probezeit zu vereinbaren, in der Sie relativ kurzfristig kündigen können, wenn Sie mit der Person des Untermieters nicht zurechtkommen.
- Verlangen Sie eine Kaution und legen Sie diese auf einem Sparbuch an.
- Vermieten Sie die Räumlichkeiten möbliert, erstellen Sie eine Inventarliste.
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