Alle zwei Jahre stehen Haupt- und Abgasuntersuchung an. Aber es passiert leicht, dass man plötzlich feststellt, die Frist für den TÜV bereits um Wochen überzogen zu haben. Was nun?
TÜV-Termine zur Hauptuntersuchung dürfen nicht überzogen werden
- Machen Sie sich am besten auf direktem Weg zur Prüfstelle. Wenn das zu diesem Zeitpunkt nicht möglich ist, sollten Sie das Auto sogar lieber stehen lassen. Denn mit abgelaufener Plakette drohen bis zu 75 Euro Geldstrafe und zwei Punkte in Flensburg. Gibt es einen Unfall, können Sie sogar als Unschuldiger eine Teilschuld von Ihrer Versicherung zugewiesen bekommen: Vor allem dann, wenn herauskommt, dass das Auto Mängel aufweist, die vom TÜV erkannt worden wären. Was viele nicht wissen: Eine Geldstrafe ist bereits ab dem ersten Tag fällig, die auf den Vorführmonat folgt. Die Karenzzeit, in der man den TÜV zwei Monate straffrei überziehen durfte, ist bereits 2004 weggefallen.
- Das Risiko bleibt aber auch bei der Fahrt zur Prüfstelle bestehen. Ob Sie gerade auf dem Weg zum TÜV sind oder bereits einen Termin vereinbart haben, ist auch im Falle einer Polizeikontrolle unerheblich. Daher sollten Sie sich eine möglichst nahe gelegene Prüfstelle suchen.
- Neben dem TÜV können Haupt- und Abgasuntersuchungen unter anderem auch von der DEKRA, GTÜ und KÜS durchgeführt werden. Eine weitere Alternative ist es, zur Kfz-Werkstatt um die Ecke zu fahren, und die Prüfung dort vornehmen zu lassen.
Die Prüfstellen erheben übrigens keine Strafen, wenn Sie mit überzogener Plakette vorfahren. Der Termin für die nächste Untersuchung wird aber so angesetzt, als ob Sie die Prüfung pünktlich hätten vornehmen lassen.
Die Nachuntersuchung an Ihrem Fahrzeug
- Sind an Ihrem Fahrzeug Mängel festgestellt worden, notiert der Sachverständige diese in dem Protokoll der Hauptuntersuchung, welches Ihnen ausgehändigt wird.
- Man unterscheidet hier zwischen GM für geringfügige Mängel und EM für erhebliche Mängel.
- Bei Mängeln, die der klasse EM angehören, verweigert der TÜV Ihnen die Prüfplakette und Sie müssen zur Nachuntersuchung.
- Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Sie vier Wochen Zeit haben, um diese Mängel zu beheben. Sie müssen sich innerhalb der vier Wochen dann wieder an die Prüfstelle wenden und die gefundenen Mängel werden geprüft.
- Haben Sie Abhilfe geschaffen, erteilt der TÜV die neue Plakette.
Weiterer Autor: Rainer Ellmer
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