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Wie lang darf man TÜV überziehen? - Was Sie über die HU wissen sollten

Ein Unfall mit abgelaufener Plakette kann richtig teuer werden.
Ein Unfall mit abgelaufener Plakette kann richtig teuer werden.
Alle 24 Monate ist es wieder soweit - die HU ist fällig und der TÜV ruft. Für so manchen kommt dies plötzlich und die Zeit bzw. das Geld fehlt für die Untersuchung. Oft stellt man sich dann die Frage, wie lang man die HU überziehen darf.

Warum es den TÜV gibt

  • Seit dem 1. Dezember 1951 stellt die Hauptuntersuchung (HU) sicher, dass Kraftfahrzeuge, die am Straßenverkehr teilnehmen, einer bestimmten Sicherheitsnorm entsprechen. Diese wird allerdings nicht von einer Behörde durchgeführt, sondern von Prüforganisationen, wie z. B. dem TÜV.
  • Damit die Sicherheit im Straßenverkehr gewährleistet wird, muss die Hauptuntersuchung in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. In der Regel ist die HU nach 24 Monaten fällig. 
  • Allerdings gibt es Ausnahmen, z. B. bei Neuwagen und neuen Anhängern; diese müssen die erste Hauptuntersuchung erst nach 36 Monaten absolvieren. Taxen, Mietwagen, Anhänger über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht, Lkw über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht und Busse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen müssen alle 12 Monate zur Hauptuntersuchung, da diese Fahrzeuge höher belastet werden.

Wie lang man die HU überziehen darf

  • Seit dem 01. Juli 2012 darf man die HU nicht mehr so lange überziehen wie vorher, da eine Rückdatierung nicht mehr möglich ist. Allerdings darf man trotzdem noch eine kurze Zeit den TÜV überziehen.
  • Die neue Regelung besagt, dass Fahrzeuge nicht länger als 2 Monate nach Ablauf der Plakette dem TÜV fernbleiben dürfen; was zwar nicht so lang ist, einem aber genug Zeit gibt, einen Termin zu machen und das Geld für die Kosten aufzubringen.
  • Überziehen Sie die HU länger als 2 Monate, wird eine vertiefte Untersuchung durchgeführt, und Sie müssen einen Aufschlag von 20 Prozent bezahlen. Darauf sollten Sie es aber am besten nicht ankommen lassen, da die Überschreitung der HU unter Umständen noch teurer werden kann.
  • Sollten Sie nach Ablauf der 2 Monate in eine Verkehrskontrolle kommen, wird ein Bußgeld von bis zu 40 Euro fällig, und Sie bekommen im schlimmsten Fall 2 Punkte in Flensburg. Sind Sie mit abgelaufener Plakette in einen Unfall verwickelt, könnte es passieren, dass Sie Probleme mit Ihrer Versicherung bekommen und diese den Schaden nicht übernimmt. Also lieber nicht darauf ankommen lassen!
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