Manch ein Käufer geht davon aus, er könne einen Kaufvertrag ohne weiteres rückgängig machen, wenn ihm die Ware nicht gefällt. Wenn Sie beim Discounter gekauft haben, mag dies zutreffen. Jedoch wird die Ware in diesem Fall nur aus Kulanz zurückgenommen. Ein gesetzliches Rückgaberecht haben Sie nicht.
Gesetzliches Rückgaberecht bei Onlineverkäufen
- Ein gesetzliches Rückgaberecht haben Sie ausnahmsweise, wenn Sie eine Ware im Onlinehandel gekauft haben. Dies ist aber die Ausnahme von der Regel.
- Der Gesetzgeber gesteht ihnen in diesen Fällen zu, dass Sie den Kaufvertrag innerhalb einer Frist von 14 Tagen widerrufen und die gekaufte Ware zurückgeben, weil Sie bei Onlinebestellungen keine Gelegenheit haben, die Ware vor der Bestellung zu prüfen.
- Der Verkäufer muss Sie über Ihre Rechte bei Vertragsabschluss informieren und kann die Rücknahme der bestellten Ware nicht verweigern. Allenfalls müssen Sie Wertersatz leisten und ab einem Bestellwert von mehr als 40 € die Rücksendekosten tragen.
Rücktrittsrecht bei fehlerhafter Ware
- Ansonsten haben Sie bei Einkäufen im Ladengeschäft nur die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Der Verkäufer ist verpflichtet, Ihnen eine sach- und rechtsmängelfreie Ware zu übergeben.
- Die Ware ist fehlerhaft, wenn sie nicht die vereinbarte Eigenschaft hat (Autohändler liefert ein Benzinfahrzeug statt des bestellten Diesels). Die Sache ist ferner fehlerhaft, wenn sie für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder für die gewöhnliche Verwendung nicht geeignet ist (Kachelofen kann bautechnisch in Ihrem Haus nicht eingebaut werden).
- Aber auch eine fehlerfreie Ware kann mangelhaft sein (Verkäufer liefert eine andere Sache als bestellt). Das Gesetz bestimmt auch ausdrücklich, dass auch eine fehlerhafte Montageanleitung bei einer an sich fehlerfreien Ware einen Sachmangel begründet (IKEA-Klausel).
- Auch reduzierte Ware oder Waren aus Sonderverkäufen müssen fehlerfrei sein und führen nicht zum Ausschluss Ihrer Rechte.
- In diesen Fällen hat der Verkäufer den Kaufvertrag nicht erfüllt. Der Verkäufer hat zunächst ein Nacherfüllungsrecht. Als Käufer müssen Sie ihm dieses Recht vorab gewähren, bevor Sie weitere Ansprüche geltend machen können.
- Der Verkäufer kann daher versuchen den Mangel zu beseitigen (Kratzer am Neuwagen) oder Ihnen eine fehlerfreie Ware zu liefern. Die dafür erforderlichen Aufwendungen trägt der Verkäufer.
- Sie müssen ihm dafür eine im Hinblick auf den Beseitigungsaufwand angemessene Frist setzen.
- Erst wenn der Verkäufer nicht in der Lage ist, den Fehler zu bereinigen oder die Fehlerbeseitigung verweigert, können Sie weitere Rechte geltend machen. Sie dürfen dann den Kaufpreis mindern oder ein gesetzliches Rücktrittsrecht geltend machen.
- In diesem Fall muss der Fehler aber erheblich sein. Geringe optische Auffälligkeiten oder Fehler, die Sie selbst ohne großen Aufwand beseitigen könnten, berechtigen nicht zum Rücktritt.
- Hat Ihnen der Verkäufer eine bestimmte Eigenschaft garantiert, haben Sie auch bei geringen Mängeln ein gesetzliches Rückgaberecht.
- Tritt der Fehler innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf auf, wird gesetzlich vermutet, dass die Ware bereits bei der Übergabe fehlerhaft war. Der Verkäufer müsste Ihnen dann nachweisen, dass Sie den Fehler verursacht haben. Danach müssen Sie beweisen, dass der Fehler von Anfang an vorlag.
Ihre Rechte im Überblick
- Also: Ist die Ware fehlerhaft, fordern Sie den Verkäufer auf, binnen einer angemessenen Frist den Fehler zu beseitigen oder eine fehlerfreie Ware zu liefern. Bleibt der Erfolg aus, verlangen Sie einen Teil des Kaufpreises zurück oder machen bei erheblichen Mängeln Ihr gesetzliches Rückgaberecht geltend. Bei Onlineverkäufen besteht Ihr gesetzliches Rückgaberecht ausnahmsweise unabhängig davon, ob die Ware fehlerhaft ist.
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