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Umsatzsteuer nicht fällig - diese Voraussetzungen müssen Sie dafür erfüllen

Steuerrecht sieht Umsatzsteuerbefreiung vor.
Steuerrecht sieht Umsatzsteuerbefreiung vor. © pauline / Pixelio
Für Selbstständige wird unter bestimmten Voraussetzungen die Umsatzsteuer nicht fällig. Dies ist zum einen branchen-, zum anderen umsatzabhängig.

Bei bestimmten Berufen wird Umsatzsteuer nicht fällig

  • Ob Sie umsatzsteuerpflichtig sind, hängt von zwei Gegebenheiten ab. Zum einen ist Ihr Beruf ausschlaggebend, zum anderen Ihr Einkommen. 
  • Bei der Umsatzsteuerpflicht kommt es nicht darauf an, ob Sie freiberuflich tätig sind, oder ein Gewerbe ausüben. 
  • Bei einigen Berufen, beispielsweise Versicherungsvertreter oder ambulanter Krankenpflege wird die Umsatzsteuer nicht fällig. Eine genaue Aufstellung findet sich in Paragraf 4, Umsatzsteuergesetz. 
  • Paragraf 4, Umsatzsteuergesetz, regelt auch, unter welchen Bedingungen Lieferungen und Leistungen in ausländische Regionen umsatzsteuerbefreit sind. Dazu gehören beispielsweise Lieferungen auf die zu Portugal gehörenden Inseln Madeira und die Azoren. Auch hier wird die Umsatzsteuer nicht fällig. 

Umsatzsteuerpflicht ist auch einkommnsabhängig

  • Gerade als Existenzgründer sollten Sie es sich überlegen, ob Sie nicht auf umsatzsteuerfreiheit optieren wollen. Dies ist möglich, wenn Ihr Umsatz eine bestimmte Größenordnung nicht überschreitet. 
  • Die Grenzen, innerhalb derer Umsatzsteuer nicht fällig wird, sind klar gesetzt. Im Jahr der Unternehmensgründung darf der Umsatz 17.500 Euro inklusive Umsatzsteuer nicht überschreiten, im Folgejahr sind dies 50.000 Euro inklusive Umsatzsteuer. 
  • Die Option für die Kleinunternehmerregelung sollte jedoch gut geprüft werden, da gerade bei Unternehmen mit hohen Anfangsinvestitionen die Verrechnung der Mehrwertsteuer mit der Umsatzsteuer Liquiditätsvorteile bringen kann. 
  • Wird die Umsatzsteuer nicht fällig, kann auch keine Verrechnung mit der Mehrwertsteuer vorgenommen werden. Die Kleinunternehmerregelung muss auf der Rechnung explizit ausgewiesen sein . 
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