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Umlagekosten - das sollten Sie beachten

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Ein Haus verursacht viele Kosten.
Ein Haus verursacht viele Kosten. © siepmannH / Pixelio
Umlagekosten - das ist ein unbeliebtes Wort, weil es gleichbedeutend mit dem Begriff unnötige Kosten ist. Denn bei Umlagekosten zahlen Sie, ohne dass Sie wirklich etwas davon haben.

Was "Umlagekosten" bedeutet

Wenn Sie Vermieter einer Wohnung sind, oder wenn Sie eine Wohnung gemietet haben, dann müssen Sie sich mit dem Begriff "Umlagekosten" auseinandersetzen:

  • Umlagekosten bedeutet, dass Kosten, die durch die bloße Anwesenheit eines Hauses entstehen, auf alle Bewohner des Hauses umgelegt werden dürfen.
  • Hierbei handelt es sich zum Beispiel um die Grundsteuer, die Müllgebühr und sämtliche Versicherungen. Welche Kosten umgelegt werden dürfen, wird in der Betriebskostenverordnung geregelt.
  • Alle anderen Kosten wie Wasser und Heizung sollten verbrauchsabhängig ermittelt werden, damit diese gerecht abgerechnet werden.

Wie Umlagekosten verteilt werden

Zum Verteilen der Umlagekosten kommen mehrere Verfahren infrage:

  • Die Umlagekosten können pro Quadratmeter verteilt werden. Dies bedeutet, wenn ein Haus insgesamt 200 Quadratmeter Wohnfläche hat und Sie haben hiervon nur 50 Quadratmeter gemietet, dann müssen Sie auch nur 25% der Umlagekosten übernehmen. Dieses Verfahren wird in der Regel bei der Grundsteuer und den Versicherungskosten angewandt.
  • Auf der anderen Seite können die Kosten nach der im Haus lebenden Personenanzahl umgelegt werden. Dies wird bei den Müllgebühren als gerecht angesehen, denn mehr Personen verursachen auch mehr Müll. In diesem Fall werden die jährlich anfallenden Müllgebühren durch alle im Haus lebenden Personen geteilt und dann wieder mit der Personenzahl multipliziert, die in einer Wohneinheit leben.

Umlagekosten richtig kontrollieren

  • Abgesehen von den oben genannten Kosten gibt es noch weitere Kosten, die auf die Bewohner eines Hauses umgelegt werden könnten. Hierbei handelt es sich um Betriebskosten, wie zum Beispiel den Hausmeister oder externe Firmen, die sich um die Gartenpflege oder Reinigung des Treppenhauses kümmern. Auch diese Kosten können umgelegt werden.
  • Wenn Sie die Umlagekosten kontrollieren möchten, dann müssen Sie von Ihrem Vermieter Kopien der Rechnungen verlangen. Nur so haben Sie die Möglichkeit, diese Kosten und vor allen Dingen die gerechte Verteilung zu überprüfen.
  • Sollten sich Unklarheiten ergeben, die Sie nicht mit Ihrem Vermieter klären können, dann können Sie auch den Mieterschutzbund einschalten.
helpster.de Autor:in
Manuela Träger
Manuela TrägerManuela kombiniert ihr umfassendes Finanzwissen als gelernte Bankkauffrau mit praktischer Erfahrung aus ihrer Selbstständigkeit, um fundierte Einblicke in die Bereiche Geld aber auch Beruf & Karriere zu bieten.
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