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Das Hausgeld oder die Nebenkosten stellen in manchen Wohnungen einen nicht gerade unerheblichen Betrag dar. Natürlich ist es hier nicht anders als bei anderen Verträgen, wenn Ungereimtheiten auffallen, kommt es, wie es kommen muss, der Gang vors Gericht wird unvermeidlich. Welche Nebenkosten Sie überhaupt tragen müssen, sollten Sie genau wissen.
Hausgeld oder Nebenkosten - diese Kosten müssen Sie bezahlen
Da es immer wieder zu Streitigkeiten kommt, hier die gesetzlich festgelegten Kostenarten, die im Hausgeld oder über die Nebenkosten auf Sie umgelegt werden dürfen:
- Da Steuern auf das Haus geleistet werden müssen, können die Grundsteuer und dauernde Lasten in Anrechnung gebracht werden.
- Der hauseigene Wasserverbrauch gehört ebenso hinzu, wie zum Beispiel die Wartung der Wasseruhr.
- Zu den Nebenkosten oder dem Hausgeld gehören selbstverständlich auch die Kosten für Brennstoff und die Wartung der Heizungsanlage.
- Auch die Versorgung mit warmem Wasser und die Wartung dafür vorgesehener Geräte sind im Hausgeld enthalten.
- Sollte es sich um eine größere Wohnanlage handeln, kommen natürlich auch die Kosten für einen Aufzug und dessen Wartung dazu.
- Da in jedem Haus auch der Müll abgefahren werden muss und zudem die Straße gelegentlich gereinigt wird, sind auch diese Kosten umlagefähig.
- Für Reinigungsarbeiten wie zum Beispiel die des Treppenhauses, die Pflege eines Gartens sowie eine notwendige Schädlingsbekämpfung müssen Sie bezahlen.
- Für die hauseigene Beleuchtung und einen eingesetzten Hausmeister dürfen die Kosten umgelegt werden.
- Wenn nicht bereits in den Heizkosten erfasst, werden auch die Schornsteinfegerkosten umgelegt.
- Sämtliche Versicherungen für das Gebäude, so etwa eine Haftpflichtversicherung oder eine Glasversicherung, dürfen in die Nebenkosten eingerechnet werden.
- Die Kosten für eine Gemeinschaftsantenne sowie die Kosten für Waschmaschinen, Schleudern und Trocknern, die gemeinschaftlich genutzt werden, sind ebenfalls abzugsfähige Hauskosten.
- Die Betriebs- und Wartungskosten für eine eventuelle Sauna oder ein Schwimmbad in großen Wohnanlagen dürfen ebenfalls auf die Mieter umgelegt werden.
Die Nebenkosten - wenn die Abrechnung kommt
- Einmal im Jahr erhalten Sie von Ihrem Vermieter dann eine Abrechnung der laufenden Kosten und die Bestätigung Ihrer monatlichen Vorauszahlungen auf das Hausgeld oder die Nebenkosten.
- Um hier Differenzen zu vermeiden, sollten Sie diese sehr genau kontrollieren.
- Diese Abrechnungen sind aber teilweise so kompliziert gestaltet, dass der Verbraucher sie kaum versteht.
- Wenn dies bei Ihnen der Fall ist, lassen Sie Ihre Abrechnung von der zuständigen Verbraucherzentrale überprüfen. Danach können Sie sicher sein, nicht zuviel bezahlen zu müssen.
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