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Vollmacht für Finanzierung - das sollten Sie beachten

Grundschuldeintrag auch bei Finanzierungsvollmacht erst nach Kaufpreiszahlung.
Grundschuldeintrag auch bei Finanzierungsvollmacht erst nach Kaufpreiszahlung.
Im Rahmen einer Baufinanzierung treten mitunter einige Besonderheiten auf, die in engen Zusammenhang mit der Finanzierung stehen. Bei anderen Darlehen kommen diese Besonderheiten in der Form überhaupt nicht vor. Eine Vollmacht für die Finanzierung soll die zeitliche Abfolge des Kaufvertrages, der Bezahlung sowie die Kreditausreichung durch die Bank gewährleisten.

Nicht wenige Käufer einer Immobilie haben ein Problem, die zeitliche Abfolge des Kaufvertrages einzuhalten, die Bezahlung des Verkäufers aus Barmitteln vorzunehmen, oder eine Bankfinanzierung zu erhalten.

Vollmacht für Finanzierung - die Lösung für den Immobilienkauf

  • Das Problem stellt sich dann folgendermaßen dar. Käufer und Verkäufer einer Immobilie sind sich über den Kauf-/Verkaufsvorgang prinzipiell einig geworden. Ein notariell beurkundeter Kaufvertrag schließt das Rechtsgeschäft ab. 
  • Noch verfügt der Käufer nicht über das eigentliche Eigentumsrecht an einem Grundstück oder/und der Immobilie. Denn das erhält der Käufer erst durch die Eintragung im Grundbuch. 
  • Diese Eintragung wiederum verlangt die Zustimmung durch den Verkäufer als den derzeitigen Eigentümer. Seine Zustimmung wird der Verkäufer allerdings erst dann geben, wenn er vom Käufer den vereinbarten Kaufpreis erhalten hat.
  • Hier steht der Käufer jetzt vor dem Problem, dass er den Kaufpreis  nur dann bezahlen kann, wenn er von seiner finanzierenden Bank das beantragte und zugesagte Immobiliendarlehen ausgezahlt bekommt. Die Bank nimmt eine Auszahlung des Darlehens nur gegen die Entgegennahme von entsprechenden Sicherheiten vor. Das bedeutet hier bei einem Immobiliendarlehen das Eintragen der Grundschuld zugunsten der Bank.
  • Somit müssen Käufer, Verkäufer und die Bank eine Lösung finden. Seit Langem hat sich für ein solches Problem die Vollmacht für die Finanzierung als sinnvoll und geeignet erwiesen. Denn keine Partei wird bei dieser Finanzierungsvollmacht entweder auf Eigentumsrecht oder eine Sicherheit verzichten müssen. 

Notariell beglaubigte Vereinbarung meist für bestehende Immobilien oder Grundstücke

Der Sinn der Finanzierungsvollmacht besteht darin, dem Käufer der Immobilie und gleichzeitigen Kreditnehmer bei der Bank vonseiten des Immobilienverkäufers das Recht einzuräumen, in einem bestimmten Zeitraum eine Belastung auf seiner Noch-Immobilie beziehungsweise seinem Noch-Grundstück eintragen zu lassen.

  • Diese Belastung wird die Form einer Grundschuld zugunsten der finanzierenden Bank sein.
  • Diese Vereinbarung einer Finanzierungsvollmacht hat in schriftlicher Form. Ein Notar muss diese Vollmacht beurkunden. 
  • In der notariellen Vereinbarung wird zur Sicherheit des Verkäufers genau aufgeführt, unter welchen Voraussetzungen (Zahlung des Kaufpreises) die Grundschuldeintragung erfolgen darf. 

Die Vollmacht für die Finanzierung kommt auch in einigen Fällen bei Bauträgergeschäften vor. Der Käufer tritt hierbei den Auszahlungsanspruch, der durch die Grundschuldeintragung entsteht, zur Bezahlung des Kaufpreises an den Verkäufer ab.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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