Kündigungsfristen gemäß TVöD
Die Kündigungsfristen für Arbeitnehmer können je nach Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder gesetzlichen Bestimmungen variieren. Es ist wichtig, die individuellen Regelungen im Arbeitsvertrag zu prüfen und bei Unklarheiten rechtlichen Rat einzuholen.
Die wichtigste Unterscheidung liegt im Beamtenstatus: Personen, die verbeamtet sind, unterliegen den beamtenrechtlichen Bestimmungen des Bundes bzw. des jeweiligen Bundeslandes. In solchen Fällen spricht man nicht von einer Kündigung, sondern von einer „Entlassung“. Die Entlassung von Bundesbeamten ist im Bundesbeamtengesetz geregelt, während für Landesbeamte die entsprechenden Regelungen des jeweiligen Bundeslandes gelten. Arbeitsrechtliche Bestimmungen des Privatrechts sowie spezielle Vorschriften für Angestellte im öffentlichen Dienst wie dem TVöD finden in diesem Fall keine Anwendung.
Für Angestellte im öffentlichen Dienst gelten abweichende Kündigungsfristen gemäß § 34 TVöD, die nach Betriebszugehörigkeitsdauer gestaffelt sind, ähnlich wie im § 622 BGB. Für unbefristete Arbeitsverhältnisse gelten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber folgende Fristen:
- Bis zu sechs Monaten Betriebszugehörigkeit: Zwei Wochen zum Monatsende. Beispiel: Eine Kündigung zum 31. Mai 2024 muss bis zum 16. Mai 2024 erklärt werden.
- Über sechs Monate bis zu einem Jahr Beschäftigung: Ein Monat zum Monatsende. Beispiel: Eine Kündigung zum 31. Mai 2024 muss bis spätestens 30. April 2024 erklärt werden.
- Mehr als ein Jahr Beschäftigung: Sechs Wochen zum Quartalsende. Beispiel: Eine Kündigung zum 30. Juni 2024 muss bis spätestens 19. Mai 2024 erklärt werden.
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Ab fünf Jahren Beschäftigung: Drei Monate zum Quartalsende
- Ab acht Jahren Beschäftigung: Vier Monate zum Quartalsende
- Ab zehn Jahren Beschäftigung: Fünf Monate zum Quartalsende
- Ab zwölf Jahren Beschäftigung: Sechs Monate zum Quartalsende
Für befristete Arbeitsverträge gelten eigene Sonderregelungen.
Besondere Regelungen
- Für Azubis: Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist für Auszubildende vier Wochen, während der Arbeitgeber nur aus wichtigem Grund kündigen kann.
- Für langjährige Arbeitnehmer: Nach mehr als 15 Jahren Beschäftigung kann der Arbeitgeber nur noch aus wichtigem Grund kündigen.
- Ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst kann auch ohne Kündigung enden, z. B. durch Erreichen des Rentenalters oder bei Erhalt einer Erwerbsminderungsrente gemäß § 33 TVöD.
- Für eine Weiterbeschäftigung nach Renteneintritt ist ein neuer Arbeitsvertrag erforderlich, der mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden kann.
Die Kündigungsfristen im öffentlichen Dienst gemäß TVöD sind spezifisch geregelt und müssen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gleichermaßen beachtet werden. Eine genaue Kenntnis der Fristen ist entscheidend, um sie einzuhalten und etwaige Konsequenzen zu vermeiden.
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