TÜV ist abgelaufen – was tun?
- Ist die TÜV-Plakette abgelaufen, sollten Sie baldmöglichst die Haupt- und Abgasuntersuchung an Ihrem Auto vornehmen lassen. Eine Fristüberschreitung ist für Sie heute nicht mehr vorteilhaft, da der Prüftermin auf der Plakette rückdatiert wird. Man kann also durch das Hinauszögern der Untersuchung keinen Monat „rausschlagen“.
- Wird man nun bei einer Verkehrskontrolle mit einer überfälligen TÜV-Plakette erwischt, während man sich im öffentlichen Verkehrsraum bewegt, muss eventuell mit Konsequenzen gerechnet werden. Bei einer nur sehr geringen Überschreitung der Frist, kann es sein, dass lediglich eine Verwarnung ausgesprochen wird mit dem eventuellen Hinweis eine Prüfbescheinigung vorzuzeigen.
- Grundsätzlich kann bei einer Fristüberschreitung aber eine Verkehrsordnungswidrigkeit vorliegen, die mit Bußgeldern geahndet werden kann. Um eine Straftat handelt es sich dabei jedoch nicht. Beachten Sie bitte auch den versicherungsrechtlichen Aspekt. Klären Sie im Vorfeld mit Ihrem Haftpflichtversicherer, ob auch im Fall einer überfälligen Hauptuntersuchung ein Versicherungsschutz für Schäden Dritter besteht. Hilfreich ist auch ein Blick in den Versicherungsvertrag.
Überfällige Hauptuntersuchung – was sind die Folgen?
Laut dem aktuellen Bußgeld- und Punktekatalog können folgende Sanktionen bei überfälliger Hauptuntersuchung auf Sie zu kommen:
- Im 1. Monat der Fristüberschreitung müssen Sie noch keine finanziellen Folgen fürchten.
- Ist der TÜV-Termin bereits 2 bis 4 Monate überfällig, sind 15,- Euro zu zahlen.
- Vom 4. bis zum 8. Monat muss man mit 25,- Euro rechnen.
- Ist die Frist für den TÜV-Termin mehr als 8 Monate überschritten, muss man 40,- Euro zahlen. Außerdem kommen noch 2 Punkte in Flensburg dazu.
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