2013 zu spät zur Hauptuntersuchung - Neuerungen
Konnten Sie als Fahrzeughalter vor der bereits gültigen Änderungsverfügung nicht damit rechnen, nach einer verspätet durchgeführten Hauptuntersuchung wieder volle 2 Jahre Zeit zu haben, bevor Sie den nächsten TÜV-Termin versäumen konnten, wird dies bei Ihrem nächsten HU-Termin im Jahr 2013, oder in einem der folgenden Jahre, jedoch genau so sein. Nun wird generell die nächste Hauptuntersuchung je nach Fahrzeug 1 oder 2 Jahre nach der letzten fällig, ganz egal wie lange Sie diese hinausgezögert haben.
- Zuvor wurde der Termin, zu dem Ihr Fahrzeug vorstellig werden musste, strikt als das Datum gesehen, an dem die TÜV-Prüfung durchgeführt wurde - unabhängig davon, wann Sie nun tatsächlich Ihre neue Plakette erhalten haben. War Ihr Kraftfahrzeug beispielsweise im Juni 2010 fällig und Sie führten es aber erst im Januar 2011 dem Prüfer vor, so wies die neue Plakette den nächsten Fälligkeitstermin für den Juni 2012 aus, und nicht wie im Stillen vielleicht erhofft, für Januar 2013. Das zu spät Kommen brachte Ihnen also keine zeitlichen Vorteile. Aber wie gesagt, dies war einmal.
- Auch wenn Sie durch die nun gültige Regelung den Termin, bis der Technische Überwachungsverein Sie endgültig von Ihrem Auto oder Motorrad scheidet, etwas hinauszögern können, werden Sie für die Überschreitung des Prüftermins gesondert zur Kasse gebeten. Zusätzlich zu der möglichen Schelte durch den jeweiligen Prüfer werden Sie noch eine erhöhte Gebühr für die Hauptuntersuchung ertragen müssen.
- Da laut Statistik gerade Fahrzeuge, die Ihren HU-Termin um mehrere Monate überziehen, größere Mängel aufzuweisen haben, sieht der Gesetzgeber hier eine Erhöhung der Prüfgebühr um etwa 20 % als gerechtfertigt an.
Wenn die Polizei feststellt, dass Ihr Fahrzeug TÜV-fällig ist
- Muss die Polizei Sie darauf aufmerksam machen, dass der Termin zur Hauptuntersuchung bereits überschritten ist, so kann Sie dieser Service relativ teuer zu stehen kommen.
- Sind Sie mehr als 2 Monate zu spät dran, so kostet Sie die Erinnerung 15 Euro. Haben Sie bereits 4 bis 8 Monate verstreichen lassen, so sind hierfür 25 Euro fällig. Ist die HU bereits mehr als 8 Monate überfällig, so schlägt dies für Sie mit 40 Euro zu Buche (Stand: Juni 2013).
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