Wenn Sie in Deutschland ein Fahrzeug älter als drei Jahre zulassen wollen, geht das nur unter bestimmten Voraussetzungen. Beispielsweise muss Ihr Fahrzeug bei einer Versicherung haftpflichtversichert und im Besitz einer gültigen TÜV-Plakette sein.
TÜV ist abgelaufen - was sind die Konsequenzen
- Bei einer Überschreitung des Anmeldetermins zur Hauptuntersuchung droht Ihnen ein Bußgeld (bis zu 40 Euro). Ihr Flensburger Punktekonto kann sich im schlimmsten Fall um 2 Punkte erhöhen.
- Landen Sie mit Ihrem Wagen ohne Kontrolle durch Ordnungsbehörden beim Dienstleister (TÜV, Dekra), muss der laut Gesetz eine Ergänzungsuntersuchung vornehmen, wenn die Überschreitung des Termins mehr als zwei Monate beträgt.
- Diese erweiterte Untersuchung kostet entsprechend mehr. Sie sollen ein um 0,2 fach höheres Entgelt einkalkulieren. Eine Rückdatierung findet seit Juli 2012 nicht mehr statt. Die Prüfplakette ist 24 Monate ab Prüftermin beziehungsweise Erteilung gültig.
Ungültige Plakette - Auswirkungen auf den Kfz-Versicherungsschutz
- Ist der TÜV für Ihr Fahrzeug abgelaufen, droht Ihnen vonseiten der Ordnungsbehörden und der Polizei Ungemach. Unerheblich ist dabei, ob Sie die Versicherungsprämie für die Kfz-Haftpflichtversicherung ordnungsgemäß bezahlt haben.
- Die Konsequenzen, die sich aus einer fehlenden Hauptuntersuchung ergeben können, hängen von der Dauer der Terminüberschreitung ab. Die Strafen reichen vom Bußgeld bis Zwangsstilllegung mit Abschleppen des Fahrzeuges.
- Ob eine abgelaufene Plakette letztlich Auswirkungen auf die Kfz-Versicherung und den Versicherungsschutz insgesamt hat, hängt von den Umständen und vom jeweiligen Versicherer ab. Schauen Sie in die Versicherungsbedingungen Ihrer Police.
- Einige Versicherer weisen bereits auf den Verlust der absoluten Deckung hin, wenn der TÜV abgelaufen ist und man in einen Unfall verwickelt wird. Selbst wenn Sie das nicht direkt lesen können, rechtlich betrachtet, ist das ein grober Verstoß. Bei einem Unfall aufgrund technischer Defekte kann die Folge sein, dass Sie der Versicherer in Regress nimmt.
Fazit: Ein automatisches Erlöschen des Versicherungsschutzes müssen Sie nicht befürchten. Benutzen Sie ein nicht verkehrssicheres Fahrzeug über einen längeren Zeitraum und kommt es zu einem Unfall, entsteht möglicherweise eine Gefahrerhöhung (Versicherungsvertragsgesetz § 23), die Sie dem Versicherer verschwiegen haben.
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