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Trotz Hartz IV mit der Freundin zusammenziehen - so gelingt's

Sie können trotz Hartz IV zusammenziehen
Sie können trotz Hartz IV zusammenziehen
Sie können selbstverständlich mit Ihrer Freundin zusammenziehen, obwohl Sie Hartz IV beziehen. Im ersten Jahr wirkt sich das Einkommen Ihrer Freundin nicht negativ auf Ihren Hartz-IV-Anspruch aus. Erst danach geht das Jobcenter von einer Bedarfsgemeinschaft aus.

Wenn Sie Hartz IV Empfänger sind, können Sie natürlich trotzdem jederzeit mit Ihrer Freundin zusammenziehen. Das müssen Sie aber auf jedem Fall dem Jobcenter mitteilen. Es gibt nämlich einige rechtliche Dinge, die dabei beachtet werden müssen.

So gelingt das Zusammenziehen trotz Hartz IV

  • Wenn Sie als Hartz IV Empfänger mit Ihrer Freundin zusammenziehen möchten, bekommen Sie paradoxerweise die geringsten Probleme, wenn Ihre Freundin ebenfalls Hartz IV bezieht. Dann berechnet das Jobcenter einfach den Regelsatz für eine Bedarfsgemeinschaft und die anfallenden Mietkosten. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie und Ihre Freundin ein gemeinsames Konto haben.
  • Verfügt Ihre Freundin aber über ein regelmäßiges Arbeitseinkommen, können Sie im ersten Jahr uneingeschränkt weiterhin Hartz IV bekommen. Erst nach einem Jahr geht das Jobcenter dann von einer Bedarfsgemeinschaft aus. In dem Fall müssen Sie die Einkommensverhältnisse Ihrer Freundin dem Leistungsträger mitteilen. Ist das Einkommen höher als der Hartz IV Regelsatz für eine Bedarfsgemeinschaft, bekommen Sie kein Geld mehr vom Jobcenter.
  • Besteht bei Ihnen und Ihrer Freundin allerdings eine getrennte Haushaltsführung mit getrennten Konten, handelt es sich im rechtlichen Sinne um keine Bedarfs- oder Einstandsgemeinschaft. Das setzt aber voraus, dass Sie und Ihre Freundin die Einkäufe separat bezahlen und dass Sie keinen Zugriff in Form einer Kontovollmacht auf das Konto Ihrer Freundin haben. Des Weiteren dürfen Sie auch keine gemeinsamen Versicherungen haben.
  • Da der Leistungsträger, wie bereits oben erwähnt, nach einem Jahr Zusammenleben grundsätzlich von einer Bedarfsgemeinschaft ausgeht, sind Sie in der Beweispflicht, falls Ihrer Meinung nach noch keine Bedarfsgemeinschaft besteht. Auch wenn Sie mit Ihrer Freundin zusammenziehen, ist es nicht ganz unrealistisch und weltfremd, wenn Sie in den ersten Jahren Ihre finanziellen Angelegenheiten noch getrennt regeln.
helpster.de Autor:in
Martin Lembke
Martin LembkeMartin ist ausgebildeter Landmaschinenmechaniker. Er lebt auf dem Land und bewirtschaften einen großen Obst- und Gemüsegarten. Hier ist er handwerklich stark gefragt und kann sich auch seinem größten Hobby den Autos widmen.
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