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Hartz 4: eheähnliche Gemeinschaft - Hinweise

Nur Bedürftigen stehen Hartz IV Leistungen zu
Nur Bedürftigen stehen Hartz IV Leistungen zu
Die Gewährung von Sozialleistungen ist in den meisten Fällen abhängig von einer nachgewiesenen Bedürftigkeit. Lebt ein Arbeitsloser in einer Bedarfsgemeinschaft wird der Leistungsanspruch bei Hartz 4 (Arbeitslosengeld II) gemeinsam ermittelt. Die Bedürftigkeitsprüfung gilt auch für die eheähnliche und gleichgeschlechtliche Gemeinschaft.

Das Sozialgesetzbuch (SGB II) enthält zum einen notwendige Ausführungen zur Bedarfsgemeinschaft. Zum anderen werden Ausführungen gemacht, was unter einer eheähnlichen / gleichgeschlechtlichen (nicht eingetragenen) Gemeinschaft/Partnerschaft zu verstehen ist.

Eheähnliche Gemeinschaft im SGB II

Grundsätzlich gehört eine Person einer Bedarfsgemeinschaft an, wenn sie gemeinsam mit einem Hauptleistungsberechtigten in einem Haushalt lebt und von einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft auszugehen ist. Auf das Vorliegen einer Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft wie bei der Ehe kommt es nicht an.

  • Wie definiert der Gesetzgeber die "eheähnliche Gemeinschaft“, im Volksmund oft "Wilde Ehe" oder „Ehe ohne Trauschein“ genannt? Im SGB II wird sinngemäß ausgeführt: “Von einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft kann ausgegangen werden, wenn die beiden Partner länger als 12 Monate und /oder mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben oder Kinder / Angehörige im Haushalt versorgen."
  • Vermutet wird sie auch, wenn jemand die Befugnis besitzt, auf Einkommen oder Vermögen des anderen zuzugreifen. Eine solche Lebensgemeinschaft ist auf Dauer angelegt, wobei enge innere Bindungen vorliegen. In Not- und Wechselfällen des Lebens kann ein gegenseitiges Einstehen erwartet werden.

Bedürftigkeitsprüfung bei Hartz 4

Die Feststellung der Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft und deren Beweispflicht regelt das SGB II.

  • Wer arbeitslos ist und seinen Lebensunterhalt durch Hilfe eines Dritten bestreiten kann, wird nicht zu den Bedürftigen gezählt. Damit entfällt die staatliche Unterstützung, beispielsweise Hartz 4.
  • Leben zwei Erwachsene in einer Wohnung zusammen, geht der Leistungsträger oft von einer Bedarfsgemeinschaft aus. Nicht selten werden Bescheide auf Verdacht hin berechnet. Diese Vermutung kann der Leistungsempfänger durch entsprechende Beweise widerlegen.
  • Der Leistungsträger muss sich bei der Feststellung einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft nach den Ausführungen im SGB II richten. Eine eheähnliche Gemeinschaft besteht meist nicht, wenn Partner weniger als ein Jahr zusammenleben. Die Rechtssprechung geht hier von einer kurzfristigen Liebesbeziehung aus.
  • Dagegen spricht auch die Trennung von Wohnbereichen in der gemeinsamen Wohnung aufrecht erhaltene Trennung der Wohnbereiche, die Fixkosten der Wohnung werden hälftig getragen. Mit der räumlichen Trennung vom Partner einer ehemaligen Einstandsgemeinschaft endet eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft.
  • Eine Bedürftigkeitsprüfung bei Hartz 4 hat sich nicht daran zu orientieren, ob jemand gemeinsam in einer Wohnung wohnt. Vielmehr kommt auf das gemeinsame "Zusammenleben" an.

Als Leistungsempfänger hilft Ihnen zum Widerlegen einer amtlichen Vermutung ein Untermietvertrag und Nachweis von Mietzahlungen. Notfalls können Sie eine schriftliche eidesstattliche Versicherung aller Wohnungsmitglieder abgeben, wo dem für einander Aufkommen widersprochen wird.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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