Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung gehört in Deutschland zu den Sozialversicherungen. Im Sozialgesetzbuch sind unter "Arbeitsförderung" die wichtigsten Aufgaben, Rechte und Verpflichtungen geregelt. Die Bundesagentur für Arbeit, Sitz in Nürnberg, und deren Regionaldirektionen unterstehen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Träger der Arbeitslosenversicherung - Bundesagentur für Arbeit
- Die Bundesagentur für Arbeit als der Träger der "Arbeitslosenversicherung" hat unter anderem die Aufgabe, aktiv Arbeitsplätze zu fördern, Leistungen an Arbeitslose zu zahlen sowie die Winterbauförderung sicherzustellen.
- Die Bundesagentur für Arbeit ist eine selbst verwaltete Körperschaft des öffentlichen Rechts, wobei sie ihre Aufgaben im Rahmen geltender Gesetze eigenverantwortlich durchführt.
- Die Organisation und Durchführung von aktiver Arbeitsplatzförderung und Auszahlung von Leistungen an Erwerbslosen erfolgt ausgehend von der Zentrale in Nürnberg über 10 Regionaldirektionen, 178 örtliche Agenturen für Arbeit und weitere mehr als 650 Geschäftsstellen.
- Hinzukommen weitere spezielle Dienststellen wie zum Beispiel das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg, die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung, Bonn und die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Mannheim - Fachbereich Arbeitsverwaltung.
- Der Begriff "Arbeitslosenversicherung" wird im Sprachgebrauch sehr wohl verwendet, gesetzestechnisch hingegen nicht mehr benutzt. Hier spricht man vom Arbeitsförderungsgesetz.
Arbeitsförderung und Leistungen auszahlen
- Leistungen der Arbeitslosenversicherung richten sich vor allem an Personengruppen (Arbeitnehmer, Selbstständige), die regelmäßig pflichtgemäß oder freiwillig Beiträge zahlen. Für alle Leistungen sind bestimmte Anspruchsvoraussetzungen vorgeschrieben.
- Zum Leistungskatalog für Arbeitslose gehören unterschiedliche Entgeltersatzleistungen (Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld bei Weiterbildung, Übergangsgeld, Insolvenzgeld), Mobilitätshilfen (Übergangsbeihilfe, Ausrüstungsbeihilfe, Umzugskostenbeihilfe) sowie die Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit.
- Von der Bundesagentur für Arbeit werden nicht nur Leistungen an berechtigte Erwerbslose ausgezahlt. Unterschiedliche Leistungen gehen auch an Träger der Berufsausbildung, der beruflichen Weiterbildung und von Jugendwohnheimen. Gezahlt werden außerdem Zuschüsse zu Sozialplanmaßnahmen. Auch Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen werden finanziert.
Während Selbstständige unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit haben, sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit zu versichern, gibt es für Beamte aufgrund ihrer Unkündbarkeit keine Pflicht beziehungsweise Notwendigkeit für die Arbeitslosenversicherung.
Alle Angaben: Stand Oktober 2012
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