Polizei und Verkehrsüberwachungsbetriebe blitzen unterschiedlich
Wenn Sie von der Polizei geblitzt werden und zur Kasse gebeten werden, dient dies als "erzieherische Maßnahme". Kommunale Verkehrsüberwachungsbetriebe dagegen haben eher ein finanzielles Interesse, da Bußgelder an die jeweilige Kommune abgeführt werden.
- Mitarbeiter der kommunalen Verkehrsüberwachung stellen ihr Blitzgerät in einer 30er Zone meist auf ca. 39 km/h ein. Die Toleranz beim Blitzen beträgt dann 3 km/h.
- Im Gegensatz zur Polizei blitzen Verkehrsbetriebe gerne zwischen 22 Uhr und 6 Uhr in 30er Zonen.
- Die Polizei dagegen blitzt dort, wo 30 km/h erlaubt sind oft erst ab 42 km/h. Voraussetzung ist allerdings, dass weder ein Zebrastreifen noch Schulen, Behindertenwerkstätten, Heime, Kindergärten usw. im Blitzbereich sind.
- Im Stadtbereich, also überall wo 50 km/h erlaubt sind, werden die Blitzgeräte der Polizei oft auf 60 km/h eingestellt. Auch hier beträgt die Toleranz 3 km/h.
Die abgezogene Toleranz wird nach Geschwindigkeit gestaffelt
- Sowohl bei der Polizei als auch bei den kommunalen Betrieben gilt in den meisten Fällen, dass bis zu einer Geschwindigkeit von 100 km/h 3 km/h als Toleranz abgezogen. Ab 101 km/h werden nach dem Blitzen 3 % abgezogen werden.
- Die Toleranzabzüge von Polizei und Überwachungsbetrieben haben technische Gründe. Sie sind nicht als "Erlaubnis" zum Schnellfahren zu verstehen. So gesehen sollte sich auch der geübteste Kopfrechner besser auf den Straßenverkehr konzentrieren als zu versuchen, sich durch errechnete Toleranzen an Geschwindigkeitsbegrenzungen vorbeizuschummeln.
Nicht jeder Bußgeldbescheid nach dem Blitzen muss bezahlt werden
Aus den Medien ist bekannt, dass ein Teil der nach dem Blitzen ausgestellten Bußgeldbescheide falsch sind. Völlig "unmögliche" Forderungen sollten Sie nicht zahlen, sondern ggf. die Hilfe eines Anwaltes in Anspruch nehmen.
- Überprüfen Sie einen Bußgeldbescheid genau. Es ist schon vorgekommen, dass Autofahrern überhöhte Geschwindigkeiten vorgeworfen und die Strafen dafür in Rechnung gestellt wurden, obwohl die geführten Fahrzeuge diese Geschwindigkeiten aufgrund ihrer zu geringen Motorleistung überhaupt nicht erbringen konnten.
- Anwaltliche Hilfe, oder einen zunächst selbst verfassten Einspruch bei der Bußgeldstelle sollten Sie nur dann in Betracht ziehen, wenn Sie wirklich berechtigte Zweifel an dem Fehlverhalten haben, welches Ihnen vorgeworfen wird.
Extrem viele schwere Verkehrsunfälle sind auf überhöhte Geschwindigkeiten zurückzuführen. Behalten Sie also bitte bei Ihrem Fahrverhalten weniger Blitzer, Toleranzen und Strafen im Auge, sondern achten Sie mehr auf Ihre eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer.
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