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Fehlerhafte Geschwindigkeitsmessungen im Straßenverkehr - so legen Sie Einspruch gegen falsche Bußgeldbescheide ein

Inhaltsverzeichnis

So wehren Sie sich erfolgreich gegen fehlerhafte Geschwindigkeitsmessungen im Straßenverkehr.
So wehren Sie sich erfolgreich gegen fehlerhafte Geschwindigkeitsmessungen im Straßenverkehr.
Einmal nicht aufgepasst und schon ist es passiert: Der Blitzer hat wieder zugeschlagen und der Bußgeldbescheid kommt einige Tage später per Post. Bei Geschwindigkeitsmessungen im Straßenverkehr passieren oft Fehler, sei es, dass der Polizeibeamte die Laserpistole falsch gehalten hat, zwei Fahrzeuge kurz hintereinander geblitzt werden oder das Lasergerät zu nah am Ortsausgangsschild aufgebaut war. Wie Sie dagegen rechtzeitig und richtig vorgehen, erfahren Sie hier.

Was Sie benötigen

  • Die Adresse der Bußgeldstelle
  • Das Aktenzeichen der Bußgeldstelle
  • Papier
  • Kugelschreiber

Wenn der Postbote einen gelben Briefumschlag zustellt, ist es soweit: Ein Bußgeldbescheid, auch "Knöllchen" genannt, liegt auf dem Tisch. Wenn Sie den Eindruck haben, die Geschwindigkeitsmessung war fehlerhaft, und Sie sind trotz Abzug der Toleranz von 3 km/h nicht so schnell gefahren, wie es im Bußgeldbescheid steht, sollten Sie Einspruch einlegen.

Einspruch einlegen gegen fehlerhafte Radarkontrolle im Straßenverkehr

  • Wichtig ist, dass Sie die Frist von zwei Wochen ab Zustellung einhalten.
  • Schauen Sie auf den gelben Briefumschlag. Dort steht das Datum der Zustellung. Es könnte nämlich sein, dass der Postbote den Brief in Ihrer Abwesenheit bereits am Vortag in Ihren Briefkasten geworfen hat. Dann gilt dieser Tag als Zustelldatum, und von diesem Tag an läuft die Zwei-Wochen-Frist!

So berechnen Sie die Einspruchsfrist bei falschen Geschwindigkeitsmessungen

  • Beispiel: Angenommen, Sie haben den Bußgeldbescheid am Freitag, den 13.11. erhalten. Dann läuft die Einspruchsfrist am Freitag, den 27.11. um 24 Uhr, ab. Bis zu diesem Zeitpunkt muss der Einspruch bei der Bußgeldbehörde vorliegen. Die Absendung am 27.11. genügt nicht, da der Einspruch dann frühestens am nächsten Werktag, also nicht vor dem 28.11., bei der Bußgeldbehörde eingeht!
  • Fällt das Zustelldatum auf einen Samstag, läuft die Einspruchsfrist nicht am Samstag aus, sondern am nächsten Werktag, also am Montag um 24 Uhr.
  • Fällt der letzte Tag der Einspruchsfrist auf einen Feiertag, verlängert sich die Frist bis zum nächsten Werktag um 24 Uhr.

Fehlerhafte Geschwindigkeitsmessungen im Straßenverkehr anfechten

  • Der Einspruch gegen fehlerhafte Geschwindigkeitsmessungen im Straßenverkehr muss schriftlich erfolgen und Ihre Unterschrift tragen.
  • Die Versendung der Einspruchsschrift per Email ist nicht möglich und auch ein telefonischer Einspruch genügt nicht!
  • Schreiben Sie mit dem Computer, einem Kugelschreiber oder Tinte (kein Bleistift!) zunächst Ihren Absender oben auf das Blatt.
  • Nun setzen Sie die Adresse der Bußgeldbehörde oben in das Adressfeld.
  • Als Betreffzeile geben Sie das Aktenzeichen der Bußgeldbehörde an.
  • Nach der Anredeformel teilen Sie mit, dass Sie gegen den Bußgeldbescheid vom (Datum des Bescheides), Ihnen zugestellt am (Datum der Zustellung auf dem Briefumschlag), Einspruch einlegen.
  • Sie können den Einspruch auch begründen, müssen Sie aber nicht. Die Bußgeldbehörde muss den Bußgeldbescheid von Amts wegen überprüfen.
  • Es empfiehlt sich aber, kurz den Sachverhalt zu schildern und zu schreiben, warum Sie der Meinung sind, dass die Geschwindigkeitsmessung im Straßenverkehr fehlerhaft war und der Bußgeldbescheid unrechtmäßig ist.
  • Schreiben Sie zum Beispiel: Die Geschwindigkeitsmessungen im Straßenverkehr am (Datum) waren fehlerhaft. Ich fuhr auf der (Straße). Mein Tacho zeigte (Geschwindigkeit) an. Erlaubt sind dort (Geschwindigkeitsbegrenzung). Vor mir fuhr ein anderer PKW (wenn möglich, die Farbe benennen). Zuerst wurde mein Vordermann geblitzt, dann mein Fahrzeug, obwohl ich nicht schneller war als erlaubt.
  • Unterschreiben Sie den Einspruch und geben Sie ihn spätestens am Tag vor Ablauf der Frist zur Post, am besten per Einwurf-Einschreiben. Dann bekommen Sie von der Post einen Einlieferungsbeleg mit dem Sie notfalls die rechtzeitige Absendung des Einspruchs nachweisen können.
  • Haben Sie ein Faxgerät, können Sie den Einspruch auch faxen. Bewahren Sie den Sendebericht gut auf!

Wie die Bußgeldbehörde vorgeht, wenn der Einspruch vorliegt

  • Nach einer Überprüfung des Bußgeldbescheides wird die Bußgeldbehörde Ihrem Einspruch möglicherweise stattgeben und den Bußgeldbescheid aufheben. Dann ist der Fall für Sie erledigt.
  • Hält die Bußgeldbehörde den Bußgeldbescheid für rechtmäßig, wird sie die Akte, der für sie zuständigen Staatsanwaltschaft, zur Überprüfung zustellen.
  • Sie erhalten dann entweder eine Einstellungsmitteilung der Staatsanwaltschaft oder eine Terminladung vom zuständigen Amtsgericht zur mündlichen Verhandlung über ihren Einspruch.
  • Möchten Sie die Sache nicht weiter verfolgen, weil Sie den Aufwand scheuen oder weil Sie glauben, die fehlerhaften Geschwindigkeitsmessungen im Straßenverkehr nicht beweisen zu können, können Sie den Einspruch jederzeit bei der Bußgeldbehörde zurücknehmen.
  • Gehen Sie hier genauso vor wie beim Einlegen des Einspruchs.
  • Vergessen Sie nicht, das Aktenzeichen anzugeben.
  • Sie können den Einspruch auch noch beim Amtsgericht zurücknehmen, bevor die mündliche Verhandlung stattgefunden hat.
  • Senden Sie die Einspruchsrücknahme dann direkt an das Amtsgericht.
  • Beachten Sie, dass das Amtsgericht ein anderes Aktenzeichen und eine andere Adresse hat als die Bußgeldbehörde!
  • Vergessen Sie Ihre Unterschrift nicht.
  • Die Einspruchsrücknahme müssen Sie nicht per Einschreiben versenden, ein einfacher Brief oder ein Telefax genügt.
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