Wissenswertes über das Techniker-BAföG
- Im Sprachgebrauch wird das Techniker-BAföG auch als Meister-BAföG bezeichnet. Für die Antragsteller gibt es keine Altershöchstgrenze. Jedoch müssen Sie deutscher Staatsbürger sein. Für Ausländer gibt es gesonderte Regelungen.
- Voraussetzung für die Förderung ist eine abgeschlossene Erstausbildung. Des Weiteren müssen Sie die Förderung für eine Fort- oder Weiterbildung zum Betriebswirt, Fachkaufmann/-frau, Handwerks- oder Industriemeister, Programmierer, Techniker, Fachkrankenpfleger, Betriebsinformatiker oder eine vergleichbare Qualifikation vorbereiten beantragen.
- Die maximale Förderungsdauer für Vollzeitmaßnahmen beträgt 24 Monate. Für Teilzeitmaßnahmen wird das Techniker-BAföG maximal 48 Monate gezahlt. In bestimmten Härtefällen und nach Antragsstellung kann die Förderung um höchstens 12 Monate verlängert werden.
- Nach der Hälfte der Maßnahmenlaufzeit oder spätestens nach sechs Monaten muss der Antragsteller einen Nachweis von der Ausbildungsstätte erbringen, dass er regelmäßig an den Maßnahmen und Veranstaltungen teilgenommen hat.
- Für Alleinstehende ohne Kind beträgt die monatliche Förderung 697 €, mit Kind erhält man einen monatlichen Satz von 907 €. Die maximale Förderhöhe von 1.332 € wird für Verheiratete mit zwei Kindern gezahlt. Dabei wird ein Teil als staatlicher Zuschuss gezahlt und der größte Teil als Darlehen gewährt, das am Ende der Maßnahme wieder zurückgezahlt werden muss.
Das Techniker-BAföG beantragen
- Den Antrag müssen Sie in schriftlicher Form bei der entsprechenden zuständigen Landesbehörde stellen. Die Zahlung der Förderungsbeträge beginnt mit dem Start der Maßnahme, frühstens kann die Maßnahme mit Antragstellung beginnen.
- Beantragen Sie die Förderung rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme, da die Förderung nicht rückwirkend gezahlt wird.
- Die Antragsformulare können Sie unter folgendem Link herunterladen: Bundesministerium für Bildung und Forschung.
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