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Bekommt man BAföG rückwirkend? - Hinweise

Als Person in der Ausbildung haben Sie vielleicht Anspruch auf BAföG.
Als Person in der Ausbildung haben Sie vielleicht Anspruch auf BAföG.
BAföG ist der umgangssprachliche Begriff für Berufsausbildungsförderung. Eigentlich steht die Abkürzung für das entsprechende Gesetz, das Berufsausbildungsförderungsgesetz. Auf diese Geldzuwendung aus dem Sozialgesetzbuch haben Sie in der Ausbildung Anspruch, in der Sie nicht genug Geld für Ihren Lebensunterhalt haben. Den größten Teil bekommt die Gruppe der Studenten. Es gibt aber auch Menschen, die berufsbildende Schulen oder die Meisterschule besuchen und Leistungen nach dem BAföG beziehen. Rückwirkend BAföG zu beziehen, ist teilweise möglich.

Überprüfen, ob man BAföG bekommt

  • Wenn Sie wissen, dass Sie ein Studium aufnehmen oder eine berufliche Weiterbildung anstreben, in der Sie keinen Lohn oder kein Gehalt bekommen, sollten Sie überprüfen, ob Sie Anspruch auf Berufsausbildungsförderungsleistungen haben. 
  • Dazu können Sie im Internet BAföG-Rechner nutzen. Hier müssen Sie viele Daten eingeben und der Rechner kalkuliert dann, wie viel Förderung man bekommt. Verlassen Sie sich aber nicht nur auf diese Berechnung. Stellen Sie im Zweifelsfall trotzdem einen Antrag auf Erhalt von BAföG.
  • Rückwirkend Leistungen bekommt ein Antragsteller nur bedingt. Deshalb ist es immer besser, den Antrag rechtzeitig zu stellen. Dazu reicht die Abgabe nur eines Blattes. Damit wahren Sie die Frist.

Einen BAföG-Antrag rückwirkend stellen

  • Fülle Sie am besten Formblatt 1 aus. Auf diesem stehen Ihre Daten sowie die Ihrer Eltern und Geschwister. Das Formblatt 1 ist deswegen ganz einfach auszufüllen.
  • Geben Sie dieses Formblatt bis spätestens zum Ende des Monats ab, ab dem Sie Anspruch auf Förderung haben. Beginnt Ihr Semester zum Beispiel im Oktober, so muss das Formblatt bis spätestens 31. Oktober im zuständigen Amt eingegangen sein. Geben Sie den Antrag deshalb am besten persönlich ab.
  • Alle weiteren benötigten Unterlagen können auch später eingereicht werden. Beachten Sie allerdings, dass der Antrag erst bearbeitet wird, wenn alle benötigen Unterlagen im Amt eingegangen sind.
  • Ist der Antrag bearbeitet, bekommen Sie einen Förderungsbescheid zugesendet. Sie bekommen diese Förderung dann rückwirkend ab dem Monat, in dem der Antrag im Amt einging, hier in diesem Beispiel also ab Oktober.
  • Rückwirkend über mehrere Monate hinweg bekommen Sie allerdings keine Ausbildungsförderung. Sie haben nur ab dem Zeitpunkt einen Anspruch auf die Zahlungen, ab dem im zuständigen Amt das erste Mal ein Antrag eingeht. Sie bekommen also keine Förderzahlungen für den Oktober, wenn Sie am 1. Oktober mit der Ausbildung beginnen, aber erst am 1. November auf dem zuständigen Amt ein Förderungsantrag von Ihnen eingeht.
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