Für wen der Tarifvertrag gilt
Der mit der Gewerkschaft geschlossene Tarifvertrag für Schreiner ist für nachfolgende Personen gültig:
- Beachten Sie, dass sich Ihr Arbeitgeber in der Innung für Schreiner befinden muss, damit der Tarifvertrag für Sie gültig wird.
- Ebenso sollten Sie bedenken, dass der Tarifvertrag aufgeschlüsselt ist: Es gibt einen Teil für Auszubildende und einen Teil, der für Facharbeiter gültig ist.
- Sollten sich Änderungen am Tarifvertrag ergeben, dann wird das angeschlossene Unternehmen automatisch vom Dachverband für Schreiner informiert.
Welche Regelungen für Schreiner gelten
Wenn Sie sich mit dem Thema Tarifvertrag für Schreiner auseinandersetzen möchten, dann sollten Sie Nachfolgendes beachten:
- Der Tarifvertrag für Schreiner wird in verschiedene Teile aufgeschlüsselt.
- So gibt es den Manteltarifvertrag, der alle wichtigen Punkte bezüglich des Arbeitsplatzes definiert. Darin wird nicht nur die zulässige Arbeitszeit, sondern ebenfalls der Urlaub und die Kündigungsfristen geregelt.
- Als Nächstes gibt es den Teil über das verhandelte Gehalt. Dieser Teil wird aus dem Grund separat gehalten, damit er in regelmäßigen Abständen geändert werden kann.
- Ebenso gibt es den Tarifvertrag für Auszubildende und für ausgelernte Mitarbeiter.
- Für weitere Besonderheiten (zum Beispiel Weihnachtsgeld, Rente) wird ebenfalls ein separater Teil verfasst.
- Um den Tarifvertrag für Schreiner zu verstehen, sollten Sie alle für Sie infrage kommenden Vertragsteile studieren.
- Bedenken Sie, dass es auch Bundesländer gibt, die einen eigenen Tarifvertrag ausgehandelt haben. Sollten Sie in solch einem Bundesland leben, dann gilt selbstverständlich dieser Tarifvertrag für Sie.
- Beachten Sie auch, dass sich der Tarifvertrag in regelmäßigen Abständen ändern kann.
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