Nachweis der Ausbildung zum Tischler
- Das Berichtsheft, das Sie als Tischler vorlegen müssen, unterscheidet sich vom Berichtsheft anderer Ausbildungsberufe, wie zum Beispiel Elektriker, Friseur oder gar Bankkaufmann nur durch den Inhalt. Prinzipiell gibt es drei verschiedene Arten von Berichtsheften. Da gibt es das Tagesberichtsheft und das Wochenberichtsheft. Außerdem gibt es einen weiteren Teil, nämlich den Projekt- bzw. fachaufgabenbezogenen Bericht.
- Die Namen verraten schon, um was es geht. Beim Tagesberichtsheft schreiben Sie in kurzen Stichpunkten oder Sätzen auf, was Sie am jeweiligen Tag gelernt und gemacht haben. Ziel ist es, zu erkennen, dass Sie nicht jeden Tag nur dasselbe machen, sondern auch immer wieder etwas Neues lernen. So kann es sein, dass Sie als Tischler an einem Tag lernen, wie Sie einen Tisch richtig bearbeiten und am nächsten Tag, wie Fensterläden gebaut und verziert werden.
So führen Sie Ihr Berichtsheft
- Das Tagesberichtsheft gilt nur für Werktage, an denen Sie arbeiten, und wird kalendarisch geführt. Nehmen Sie sich etwa ein DIN A4 Blatt als Wochenbericht vor. Dabei machen Sie Spalten für den jeweiligen Tag mit Datum und Ausbildungsort. Wenn Sie auch am Wochenende als Tischler arbeiten, dann tragen Sie das entsprechend ein.
- Wenn Sie an einem Tag krank waren oder Urlaub hatten, dann tragen Sie dies einfach entsprechend in den jeweiligen Tagen ein. Das Wochenberichtsheft ist eine Zusammenfassung der Woche.
- Welche Art von Berichtsheft Sie vorlegen müssen, hängt von Ihrem Ausbildungsbetrieb bzw. der IHK ab. Sie müssen das Berichtsheft idealerweise wöchentlich, aber mindestens einmal im Monat, zur Unterzeichnung bei Ihrem Vorgesetzten vorlegen (sprechen Sie den Zeitraum ab) und bei der Abschlussprüfung als Nachweis bei der IHK vorweisen können.
- Schreiben können Sie das Berichtsheft in der Regel auch auf dem PC, erkundigen Sie sich aber zur Sicherheit -selten wird das Berichtsheft auch noch in Handschrift verlangt. Außerdem müssen Sie das Berichtsheft auch selbst unterschreiben. Vorlagen gibt es hier von der IHK.
Weiterlesen:
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?