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Deutsche Post Tarifvertrag - Hinweise

Für viele Beschäftigte der Deutsche Post gilt der Tarifvertrag.
Für viele Beschäftigte der Deutsche Post gilt der Tarifvertrag.
Die Deutsche Post AG zählt nicht nur zu den größten Post- und Logistikunternehmen, sondern zugleich zählt das Unternehmen auch zu den zehn größten Arbeitgebern der Welt. Für viele der Beschäftigten in Deutschland gibt es einen Tarifvertrag, der viele Details zu den Arbeitsbedingungen enthält.

Beschäftigte der Deutschen Post AG

  • Weltweit beschäftigte die Deutsche Post AG zum Ende des Jahres 2012 rund 475.000 Mitarbeiter. Mehr als 40 Prozent dieser Mitarbeiter kamen dabei aus Deutschland. Das machte die Deutsche Post AG zu einem der größten Arbeitgeber Deutschlands.

  • Von diesen Mitarbeitern sind jedoch nicht alle nach Tarifvertrag beschäftigt. So waren es Anfang des Jahres 2013 nur rund 130.000 Mitarbeiter, die den Bedingungen des Tarifvertrags unterlagen.

  • Neben Tarifbeschäftigten gibt es bei der Deutschen Post noch Beamte. Diese werden nach den Besoldungsgruppen A2 bis A16 vergütet.

Der Tarifvertrag legt Mindestarbeitsbedingungen fest

Tarifverträge gibt es bei der Post schon seit vielen Jahren. Bereits im Jahre 1924 gab es einen ersten Tarifvertrag und auch nach der Gründung der Deutschen Bundespost im Jahre 1950 wurden Tarifverträge zwischen den Beschäftigten und dem Arbeitgeber geschlossen. Ebenso wurden nach der Privatisierung des Unternehmens im Jahre 1995 weitere tarifliche Vereinbarungen getroffen.

  • Im jeweils aktuellen Tarifvertrag der Deutschen Post AG werden grundlegende Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten festgelegt und zugleich werden für tarifliche Beschäftigte auch Löhne ausgehandelt.

  • Der Mantel- und Entgelttarifvertrag, der im Jahre 2013 gültig war, sieht zum Beispiel eine wöchentliche Arbeitszeit von 38,5 Stunden für vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer vor. Zugleich ist eine tägliche Arbeitszeit von bis zu acht Stunden vorgesehen, welche allerdings unter bestimmten Voraussetzungen eine Zeit lang um zehn Stunden verlängert werden kann.

  • Ebenfalls sind Urlaubsregelungen im Tarifvertrag enthalten. Vollzeitbeschäftigte mit fünf Arbeitstagen in der Woche erhalten demnach je nach Unternehmenszugehörigkeit einen jährlichen Erholungsurlaub von 26 bis 30 Tagen zugesprochen.

  • Noch viele weitere Regelungen können dem jeweils aktuellen Tarifvertrag entnommen werden. Zu diesen zählen unter anderem Regelungen zur Einarbeitung oder Fortbildung, Vorschriften zur Schweigepflicht oder Regelungen zu Krankenbezügen und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

  • Ebenfalls gelten für Tarifbeschäftigte tariflich festgelegte Löhne. Der Tarifvertrag wurde dazu zum Beispiel im Jahre 2013 erneut angepasst. Denn in dem Jahr einigten sich die Gewerkschaft Ver.di mit dem Unternehmen zum Beispiel auf eine Erhöhung der Gehälter und Ausbildungsvergütungen in den Jahren 2013 und 2014. Diese neuen Tarifverhandlungen sind insgesamt 26 Monate lang gültig und gelten bis Ende Mai des Jahres 2015. Anschließend kann es wiederum zu Neuverhandlungen kommen. (Alle Angaben: Stand 10/2013)

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