Über Tagesgeld kann jederzeit verfügt werden
- Es ist unabhängig davon, ob das Tagesgeldkonto bei einer Bank oder einer Sparkasse eröffnet wurde, über das klassische Tagesgeld kann täglich verfügt werden.
- Im Unterschied dazu kann über ein Termingeld, sei es für dreißig Tage oder ein Jahr angelegt, nur nach einer ordentlichen Kündigung zum Fälligkeitstermin verfügt werden.
- Die Kündigungsfrist kann von Bank zu Bank oder Sparkasse unterschiedlich sein.
- Eine Kündigung kann persönlich, schriftlich, per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Achten Sie aber darauf, dass Sie eine schriftliche Bestätigung erhalten.
- Bleibt die Kündigung aus, verlängert sich die Anlage stillschweigend um den ursprünglich vereinbarten Zeitraum.
Sparkassen haben bei Kurzfristanlagen das Nachsehen
- Tagesgelder erfreuen sich zur Zeit großer Beliebtheit. Ursache ist der niedrige Kapitalmarktzins. Normalerweise ist die Verzinsung einer Anlage um so höher, je länger der Anleger seine Einlage bindet.
- Die extrem geringe Zins-Differenz bei längerfristigen Einlagen gegenüber Tagesgeld ist kein Grund, mangelnde Flexibilität in Kauf zu nehmen.
- Der Tagesgeldmarkt ist bei Banken heiß umkämpft. Zusätzlich zu attraktiven Zinsen werden Kunden mit Boni-Zahlungen geworben.
- Eine Übersicht der aktuellen Tagesgeldkonditionen zeigt, dass die Sparkassen in diesem Anlagesegment keine attraktiven Konditionen bieten.
- Diese Übersicht zeigt aber nicht nur die aktuellen Konditionen, sondern auch die Höhe, für die das Unternehmen für die Einlage haftet. Der unbegrenzten Haftung der Sparkassen bei Tagesgeldern, die für den Durchschnittsanleger eher zweitrangig ist, steht das nicht sehr attraktive Angebot gegenüber.
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