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Sie haben den Strafzettel zu Unrecht bekommen?
Der umgangssprachliche Begriff Strafzettel oder „Knöllchen“ kann verschiedene Bedeutung haben.
- Der Strafzettel kann ein Zettel mit Hinweis auf einen Verstoß sein. Der Tatbestand wird dem zuständigen Ordnungsamt gemeldet, das dann einen schriftlichen Bescheid erstellt, der Ihnen in einer bestimmten Frist zugestellt werden muss, ansonsten ist der Tatbestand verjährt.
- Der Strafzettel ist eine gebührenpflichtige Verwarnung, z. B. für falsches Parken. Hiermit werden geringfügige Ordnungswidrigkeiten geahndet. Die Verwarnung, 5 bis 35 Euro, wird gleich mit beiliegendem Überweisungsträger eingefordert.
Auf das Knöllchen folgt ein Bescheid mit Anhörungsbogen
Wenn Sie der Meinung sind, dass der Vorwurf unberechtigt ist, gehen Sie wie folgt vor:
- Schon beim Auffinden des Strafzettels sollten Sie eventuelle Beweise sichern, in dem Sie Beweisfotos machen und Name und Anschrift von Zeugen festhalten. Notieren Sie Datum und Uhrzeit und halten die Zeugenaussagen, wenn möglich schriftlich, fest. Lassen Sie sich die Zeugenaussagen mit Unterschrift bestätigen.
- Legen Sie sofort Widerspruch ein, wenn Sie den Anhörungsbogen erhalten. Meistens muss nur ein bestimmtes Feld auf dem Anhörungsbogen angekreuzt werden und begründen Sie, wieso der Vorwurf nach Ihrer Meinung nicht zutrifft.
- Fügen Sie, wenn möglich, Beweise Ihrer Unschuld bei, also Lichtbilder, schriftliche Zeugenaussagen und Name/Anschrift der Zeugen.
- Wichtig! Lassen Sie die Frist zur Abgabe des Anhörungsbogens nicht verstreichen.
Sind Sie zu Unrecht in die Mühlen des Gesetzes geraten, haben Sie jede Möglichkeit sich zu wehren. Akzeptiert die Behörde Ihre Einwendungen nicht, können Sie immer noch einen Anwalt aufsuchen, denn dann wird das Gericht entscheiden müssen. Wenn Sie bei jedem Strafzettel gleich einen Anwalt aufsuchen, könnte Ihre Rechtsschutzversicherung Ihren Vertrag mit Ihnen kündigen.
Das müssen Sie bei einem Strafzettel immer beachten
- Mit der vollständigen und fristgerechten Zahlung des Verwarnungsgeldes ist die Verwarnung wirksam und das Verfahren abgeschlossen.
- Es kann nachträglich nicht mehr unter rechtlichen Gesichtspunkten durch die Behörde oder das Gericht überprüft werden. Deshalb, Einspruch einlegen, nichts zahlen!
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