Was Sie benötigen
- Etwas Geduld
Strafzettel fürs Falschparken
- Generell sollten Sie nicht voreilig jeden Strafzettel für Falschparken bezahlen. Oft kommt es vor, dass die Ordnungshüter aus Versehen falsche Strafzettel ausstellen.
- Vergewissern Sie sich also gleich nach Erhalt des Strafzettels, ob alle eingetragenen Daten auch wirklich so stimmen. Wenn nicht, sollten Sie sich beschweren und den Betrag auf keinen Fall überweisen. Am besten beschweren Sie sich telefonisch bei der jeweils dafür zuständigen Stelle, die im Normalfall auf dem Strafzettel vermerkt ist. Das sollten Sie so schnell wie möglich erledigen.
Strafzettel verloren - Was machen Sie jetzt?
- Schnell kommt es einmal vor, dass man den Strafzettel für das Falschparken vergisst oder ihn verliert. In diesen Fällen sollten Sie nicht hektisch werden und herumtelefonieren, um wieder an Ihren Strafzettel zu kommen.
- Die Behörde, die den Strafzettel ausgestellt hat, gibt Ihnen normalerweise zwei Wochen Zeit, um den vermerkten Betrag auf deren Konto zu überweisen. Anhand des Kennzeichens kann und darf die Behörde Ihre Wohnadresse herausfinden.
- Wenn Sie bis dahin nicht gezahlt haben, also auch in dem Fall, dass Sie den Strafzettel für das Falschparken verloren haben, bekommen Sie einen Brief. Dieser ist eine Mahnung und Sie werden erneut gebeten, den Betrag auf das Konto zu überweisen. In dieser ersten Mahnung ist keine Mahngebühr enthalten, die darf die Behörde nicht verlangen. Daher ist es nicht so schlimm, wenn Sie Ihren Strafzettel verloren haben.
- Wenn Sie nach Erhalt dieser Mahnung aber innerhalb der gegebenen Frist nicht bezahlen, müssen Sie mit einer weiteren Mahnung, diesmal mit Mahngebühr rechnen. Bei erneuter Nichtzahlung werden Sie vermutlich angezeigt werden.
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