Regelung für Strafzettel aus dem EU Ausland
- Die neue Regelung, die unsere ausländischen Knöllchen auf das Inland übergreifen lässt, bezieht sich zunächst ausschließlich auf das EU-Ausland. Machen Sie Urlaub auf einem anderen Kontinent, können Sie der Radarfalle immer noch gelassen ins Auge sehen, weil Ihre Verkehrssünden Sie aus dem Urlaub wohl nicht in die deutsche Heimat begleiten werden.
- Die Regelung, dass Behörden des europäischen Auslands alle Arten von Bußgeldern ab einem Betrag von 70 Euro auch in Deutschland eintreiben dürfen, wurde bereits 2007 von EU-Ministern beschlossen und ist nun seit 2009 tatsächlich in Kraft getreten. Weil beispielsweise Falschparken in den meisten Ländern unter diesem Betrag liegt, müssen Sie als Parksünder in der Regel nicht mit Konsequenzen nach dem Auslandsbesuch rechnen - mit Sachbeschädigungen sieht es da aber schon ganz anders aus.
- Bekommen Sie während der Reise ein Knöllchen im Ausland, müssen Sie es auch bezahlen, egal wie sinnlos Ihnen der Verstoß scheint. Doch auch Monate nach Ihrem Auslandsbesuch können Sie bei schwereren Gesetzverstößen noch Post von ausländischen Behörden erwarten. Wie schwer Ihr Vergehen geahndet wird, hängt ganz von dem zuständigen Land ab - Vergehen, die bei uns weit unter einem Betrag von 70 Euro liegen würden, sind im Ausland womöglich mit weitaus höheren Strafen verbunden.
- Nachdem Sie Post von einer ausländischen Behörde erhalten haben, können Sie auf jeden Fall Einspruch einlegen - beispielsweise für den Fall, dass Sie den Wagen nicht selbst geführt haben. In einigen Ländern werden Verkehrssünder nur mit dem Autokennzeichen festgehalten - ein solcher Bescheid kann Ihnen in Deutschland nichts anhaben, weil die deutschen Regelungen eine klare Identifikation des Fahrers fordern. Erheben Sie in einem solchen Fall Einspruch, muss das schriftlich stattfinden. Wird Ihr Einspruch schließlich von der ausländischen Behörde abgelehnt, so ist das Bonner Bundesamt für Justiz für die Vollstreckung des ausländischen Bußgeldes zuständig. Auch wenn Sie keinen Einspruch einlegen, entscheidet das Amt in Deutschland über die Gültigkeit des Mahnbescheids.
- Merken Sie sich, dass Sie im Ausland in jedem Falle Punkte sammeln. Sogar Verstöße, die für Sie in Deutschland ohne Konsequenzen bleiben, können Sie im Ausland den Führerschein kosten. So hat jeder Autofahrer in Spanien, Frankreich und Luxemburg bei der Durchfahrt ein eigenes Konto, von dem bei jedem Verstoß bestimmte Punkte abgezogen werden. Sobald Sie Ihr Konto aufgebraucht haben, dürfen Sie innerhalb des Landes nicht mehr am Steuer sitzen. Verstoßen Sie gegen dieses Gesetz, müssen Sie in Ländern wie der Schweiz sogar mit einem Gefängnisaufenthalt rechnen.
Schlupflöcher für Knöllchen im Ausland
- Generell gilt für alle Knöllchen, die Sie im Ausland bekommen, die Vertretbarkeit im deutschen Gesetz als Parameter der Gültigkeit. Sobald eine Regelung aus dem Ausland gegen nationale Standards innerhalb Deutschlands verstößt, sind Sie nicht verpflichtet, das ausländische Knöllchen zu bezahlen. So fallen weder Beleidigungen im Straßenverkehr, noch Verstöße gegen Halterhaftungsregelungen unter das deutsche Gesetz und bleiben daher ungeahndet.
- Entschädigungszahlungen an andere Teilnehmer sowie Strafen, die gegen Jugendliche bzw. Heranwachsende verhängt werden, müssen direkt vom Amtsgericht bewilligt werden. Meist findet sich für den Deutschen auch hier ein Schlupfloch, sodass er mit ein wenig Glück ungestraft aus dem Urlaub davon kommt. Auf keinen Fall sollten Sie in einem solchen Falle einfach bezahlen, bevor das Amtsgericht entschieden hat.
- Jedes Knöllchen, das Ihnen aus dem Ausland zugesendet wird, muss auf jeden Fall in einer Ihnen verständlichen Sprache bzw. der deutschen Muttersprache verfasst sein, andernfalls sind sie wirkungslos und ihre Forderung wird ungültig. Erhalten Sie also einen spanischen Strafzettel auf Spanisch, sind Sie nicht verpflichtet zu bezahlen, solange man Ihnen keine deutsche Übersetzung zukommen lässt.
- Auch Aufforderungen von Inkasso-Unternehmen und überhöhte Steigerungen der Strafe durch Anwaltskosten oder dergleichen können Sie einfach ignorieren. Weil das Geld nur vom Bundesamt für Justiz eingetrieben werden darf, sind jegliche Zahlungsaufforderungen von anderen Unternehmen oder Ämtern ungültig und müssen von Ihnen so nicht beachtet werden.
Am Ende empfiehlt es sich, im konkreten Fall einen Anwalt zum ausländischen Knöllchen zu befragen oder sich beim ACE über die Regelungen im Ausland zu informieren. Außerdem sollten Sie die grundlegendsten Verkehrsregeln wohl einfach auch im EU-Ausland beachten - so kann Ihnen im Zweifelsfall nichts passieren. Und mal ganz abgesehen von möglichen Strafen. passieren schon viel zu viele Unfälle auf dem Weg in den Urlaub oder zurück.
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