Wie hoch ist der Steuerfreibetrag für Schüler?
- Wenn Sie Ihre Steuererklärung machen und ein Kind haben, welches noch zur Schule geht, steht Ihnen grundsätzlich ein Steuerfreibetrag in Höhe von 1824,- Euro zu. Des Weiteren haben Sie auch noch ein Anrecht auf einen weiteren Freibetrag von 1080,- Euro, welcher für die Betreuung, Erziehung und Ausbildung zu verwenden ist. Allerdings ist dem Gesetzgeber bewusst, dass das Heranziehen eines Kindes einen weitaus höheren Aufwand erfordert.
- Dennoch möchte der Staat Ihnen mit diesem Steuerfreibetrag für Schüler zumindest einen kleinen Teil Ihrer Ausgaben anrechnen. Zu diesen beiden unterschiedlichen Steuerfreibeträgen kommt noch die Möglichkeit, die Kosten für das gesamte Schulmaterial oder auch die Studiengebühren Ihres Kindes in voller Höhe als außergewöhnliche Belastung abzusetzen.
Zwischen Schüler und Student besteht ein Unterschied
- Wenn Sie und Ihr Lebenspartner eine Zusammenveranlagung durchführen, dann verdoppeln sich sogar noch die Beträge auf 3648,- Euro bzw. 2160,- Euro. Des Weiteren hat jeder Steuerpflichtige, aber auch jedes Kind als Schüler Anspruch auf einen Grundfreibetrag in Höhe von 7664,- Euro.
- Dadurch erhöhen sich der Kinderfreibetrag und der Grundfreibetrag auf einen Kindergrundfreibetrag, was bewirken soll, dass jedes ältere Kind, welches selbst Einkommen erzielt, nicht sofort mit den Steuern konfrontiert wird. Nimmt Ihr Kind jedoch nur den Grundfreibetrag in Anspruch, so bleibt Ihnen immerhin noch der Kinderfreibetrag, um den sich Ihr zu versteuerndes Einkommen verringert.
- Hat sich Ihr Kind jedoch an einer Uni als Student eingetragen und übt zwischendurch steuerpflichtige Tätigkeiten aus, so gilt auch für das Kind wie für jeden Arbeitnehmer der Steuerfreibetrag von 7664,- Euro. Dieser Betrag ist in der Regel schnell erreicht, doch durch andere Freibeträge oder Sonderausgaben kann der Betrag noch weiter aufgestockt werden. Zunächst kann Ihr studierendes Kind bei Werbungskosten einen Pauschalbetrag von 1000,- Euro absetzen, wobei es für den Fiskus unerheblich ist, wie hoch die Kosten wirklich sind.
- Weiterhin kann Ihr Studentenkind sämtliche Beträge, welche sein Studium betreffen, in voller Höhe als Sonderausgaben geltend machen. Allerdings kann die eigene Steuererklärung Ihres studierenden Kindes dazu führen, dass Ihnen als Eltern kein Kindergeld mehr gezahlt wird, da die Einkünfte den Kinderfreibetrag weit übersteigen.
Weiterlesen:
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?