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Steuererklärung nachreichen – geht das?

Die Steuererklärung - lästig, aber notwendig
Die Steuererklärung - lästig, aber notwendig © Rainer_Sturm / Pixelio
Dass die Steuererklärung bis zum Mai des folgendes Jahres abgegeben werden sollte, ist allgemein bekannt. Dieser Termin ist aber nicht unbedingt bindend. Sie können auch Belege nachreichen oder ganze Erklärungen erst später abgeben.

So lange können Sie Unterlagen nachreichen 

  • Eine Steuererklärung ist für viele eine lästige Angelegenheit, und wird häufig so lange hinausgezögert, wie irgendwie möglich. Eigentlich ist der Termin für die Abgabe der Steuererklärung der Mai des folgenden Jahres. Es ist jedoch auch möglich, die Erklärung später abzugeben.

  • Sind Sie nicht gesetzlich verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, können Sie diese bis zu vier Jahre rückwirkend nachreichen.

  • Es kann auch passieren, dass Sie die Erklärung bereits abgegeben haben und erst später merken, dass Sie Belege vergessen haben. Das ist ebenfalls kein Problem. Solange Sie noch keinen Bescheid haben, können Sie die Unterlagen mit einem kurzen Brief einfach nachreichen. Sollte Ihnen der Steuerbescheid bereits vorliegen, können Sie gegen diesen einen Monat lang Einspruch einlegen. Begründen Sie diesen mit der Einreichung der zusätzlichen Unterlagen, so können diese noch mit berücksichtigt werden.

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

  • Nicht jeder ist zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet. Wer nicht zu den Personengruppen im §46 EStG gehört, muss eine solche Erklärung nicht erstellen.

  • Verpflichtet sind in jedem Fall Ehepaare, die die Steuerklassenkombination 3 und 5 gewählt haben. Da hier derjenige, der mit der Klasse 3 versteuert wird, einen relativ hohen Freibetrag hat, und dadurch nur wenig Steuern zahlt, befürchtet das Finanzamt, dass zu wenig Steuern bezahlt wurden.

  • Das Gleiche gilt für die, die bereits einen Freibetrag eingetragen haben. Da es die Möglichkeit gibt, seinen persönlichen steuerlichen Besonderheiten bereits zum Jahresbeginn als Steuerfreibetrag eintragen zu lassen, prüft das Finanzamt bei der Steuererklärung durch die Abgabeverpflichtung, ob diese Freibeträge auch richtig waren.

  • Falls Sie mehrere Arbeitgeber gleichzeitig haben, und bei einem die Steuerklasse 6 berechnet wird, sind Sie ebenfalls zur Abgabe verpflichtet. Auch wenn Sie Sonderbezüge erhalten, wie zusätzliches Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder Abfindungen, möchte das Finanzamt hier gerne nachrechnen.

  • Haben Sie Nebenverdienste von mehr als 400 Euro jährlich, dann gehören Sie ebenfalls in den Kreis der Abgabepflichtigen. Dazu zählen zum Beispiel Vermietungen, selbstständige oder freiberufliche Tätigkeiten usw.

  • Dies ist nur eine kurze Übersicht über den betroffenen Personenkreis. Falls Sie sich nicht sicher sind, so lesen Sie einfach im Einkommensteuergesetz unter §46 nach oder fragen beim Finanzamt, einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein.

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