Wann Sie die Steuererklärung einreichen müssen
- Sie sollten zuerst wissen, dass Sie erst dann eine Steuererklärung einreichen müssen, wenn Sie steuerpflichtig sind.
- In der Steuererklärung erläutern Sie Ihre Einkommensverhältnisse. Haben Sie zu viel Einkommenssteuer bezahlt, bekommen Sie Geld erstattet, haben Sie zu wenig gezahlt, müssen Sie Steuern nachzahlen. Wann was der Fall ist, entnehmen Sie dem Steuerbescheid.
- Sie müssen die Steuererklärung immer bis zum 31. Mai abgegeben haben und die Steuererklärung für das Vorjahr einreichen. Sie können die Steuerklärung selbstverständlich bereits ab dem 1. Januar für das vorangegangene Jahr einreichen.
- Haben Sie einen Steuerberater beauftragt, der Ihre Steuererklärung vornimmt, so hat Ihr Steuerberater bis zum 31. Dezember Zeit, das Vorjahr steuerlich geltend zu machen. Wann er dann Ihre Steuererklärung einreicht, bleibt ihm überlassen und seinem Arbeitsaufkommen.
- Beachten Sie, dass für Landwirte andere Fristen gelten. Sind Sie in der Landwirtschaft tätig, so können Sie die Steuererklärung bis zum 30. September selbst einreichen oder Ihr Steuerberater kann dies bis zum 31. März tun. Er hat also noch deutlich mehr Zeit als Sie selbst.
- Wer seine Steuererklärung freiwillig abgibt, ohne dazu verpflichtet zu sein, kann dies vier Jahre lang tun. Dies gilt nach der allgemeinen Festsetzungsfrist, die in § 169 Absatz 2 Nummer 2 Abgabenordnung verankert ist.
So kann man die Steuerklärung auch noch später einreichen
- Konnten Sie Ihre Steuererklärung nicht bis zum 31. Mai einreichen, so beauftragen Sie einen Steuerberater, der Ihre Steuererklärung machen soll. Dies kann sich für Sie finanziell lohnen, und zeitlich hat Ihr Steuerberater mehr Spielraum als Sie.
- Beachten Sie, wann Sie Ihren Steuerbescheid bekommen. Grundsätzlich kann dies nach dem Einreichen bis zu zwei Monaten dauern.
- Sie können, nachdem Sie die Frist versäumt haben, Ihren zuständigen Sachbearbeiter beim Finanzamt anrufen und die Gründe erläutern, warum Sie die Frist verpasst haben und fragen, bis wann Sie die Erklärung nachreichen dürfen. Bitten Sie um eine Einsetzung in den vorigen Stand.
- Beachten Sie, dass der Sachbearbeiter Ihre Steuererklärung nach Ablauf der Frist nicht mehr berücksichtigen muss, wenn Sie keinen Steuerberater einschalten.
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