Die Steuererklärung berücksichtigt Einnahmen und Ausgaben
In Ihrer Steuererklärung werden sowohl die Einnahmen als auch die Ausgaben erfasst, die notwendig sind, um Einnahmen zu erzielen.
- Wenn Sie ein Auto auf Kredit kaufen, um damit zur Arbeit zu fahren, können Sie diesen Kredit nicht von der Steuer absetzen. Die Fahrtkostenpauschale schließt auch mögliche Kreditkosten für ein Auto ein.
- Der Erwerb einer Immobilie zur Erzielung von Mieteinnahmen ist meistens finanziert. Die Rentabilitätsberechnung einer Immobilie ist auch steuerbasiert. Hintergrund ist, dass die Kreditzinsen in der Steuererklärung angegeben werden und das zu versteuernde Einkommen reduzieren. Der Kredit ist notwendig, um Mieterträge zu erzielen. In diesem Fall können Sie also die Zinsen absetzen.
- Das gleich gilt für den Erwerb von Anteilen an geschlossenen Fonds. Der Kaufpreis setzt sich in der Regel aus einem eigenfinanzierten und einem fremdfinanzierten Teil zusammen. Da der Fonds mit der Absicht erworben wird, Kapitalerträge zu generieren, können Sie die Zinsen für den fremdfinanzierten Anteil von der Steuer absetzen.
Selbstständige können auch ein Autokredit absetzen
- Selbstständige können in der Steuererklärung auch einen Kredit für das Auto absetzen. Dies ist möglich, sobald der Wagen als Betriebsbedarf gilt. Die Aufwendungen werden dann in der Gewinn- und Verlustrechnung auf der Ausgabenseite erfasst.
- Das Gleiche gilt auch für alle anderen Anschaffungen, die für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes notwendig sind.
Als Selbstständiger können Sie grundsätzlich alle Kosten für einen Kredit über die Steuererklärung absetzen, sei es die Finanzierung für einen Computer oder für Büroausstattung.
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