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Schuldzinsen bei der Steuererklärung geltend machen - so geht's

Schuldzinsen bei Fremdvermietung sind steuerlich absetzbar.
Schuldzinsen bei Fremdvermietung sind steuerlich absetzbar.
Es wäre zu schön, wenn alle Schuldzinsen für Kredite in der Steuererklärung geltend gemacht werden könnten. Leider ist diese Option aber nur für bestimmte Fälle zulässig.

Schuldzinsen mindern das Einkommen

Grundsätzlich können Sie Schuldzinsen dann in der Steuererklärung anführen, wenn durch den Kredit eine Anschaffung getätigt wurde, die dem Erzielen von Einkünften dient. 

  • Ein Schuldzinsabzug für Kredite findet in erster Linie im gewerblichen Bereich Geltung. Wird beispielsweise eine Maschine auf Kreditbasis gekauft, mindern die Zinsen den Unternehmensgewinn. Die Zinsen sind für den Firmeninhaber Betriebsausgaben.
  • Das gleiche gilt bei der Anschaffung eines Firmen-PKW. Wird das Fahrzeug finanziert und gehört zu Ihrem Betriebsvermögen, führen die Schuldzinsen über die Steuererklärung zu einer Einkommensminderung.
  • Arbeitnehmer, die ein Auto finanzieren, weil sie damit zur Arbeitsstätte fahren müssen, haben diese Möglichkeit nicht. Die Kilometerpauschale deckt alle Kosten, die in Zusammenhang mit Ihrem PKW stehen, ab. Dazu gehören neben Treibstoffkosten unter Umständen auch Kreditzinsen.

Die Steuererklärung erfasst Kosten bei Fremdvermietung

  • Der häufigste Grund für Sie als Privatperson, Schuldzinsen in der Steuererklärung anzugeben, ist die Fremdvermietung einer Immobilie.
  • In den seltensten Fällen wird eine Immobilie bar bezahlt. Bei Eigentumswohnungen, die der Vermietung dienen, ist die Darlehensaufnahme sogar sinnvoll. Der Kredit wurde aufgenommen, um durch die Vermietung der Wohnung ein Einkommen, die Miete, zu erzielen. 
  • In diesem Fall können Sie die Mieteinnahmen in der Steuererklärung mit den Schuldzinsen verrechnen. Auf dem jährlichen Kontoauszug des finanzierenden Insitutes werden zur Vereinfachung für den Kreditnehmer Zinsen und Tilgung getrennt ausgewiesen.

Einkünfte und Ausgaben für Erträge aus Vermietung und Verpachtung werden bei der Steuererklärung in der Anlage V erfasst. 

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