Für Privatpersonen sind Darlehenszinsen schwieriger absetzbar
- Damit Darlehenszinsen in der Steuererklärung angegeben und vom Finanzamt auch berücksichtigt werden können, ist vom Kreditnehmer eine Voraussetzung zu erfüllen.
- Grundsätzlich müssen die Darlehenszinsen in direktem Zusammenhang mit einer Gewinnerzielungsabsicht stehen. Bei Nicht-Selbstständigen ist die gängiste Form der Erwerb einer fremdvermieteten Immobilie. Ziel des Kredites ist es, eine Wohnung zu vermieten, um damit Mieteinnahmen zu generieren.
- Darlehenszinsen für einen Autokredit können Nicht-Selbstständige nicht in der Steuererklärung angeben. Dies entfällt auch, wenn das Auto benötigt wird, um die Arbeitsstelle zu erreichen. Hintergrund ist, dass alle Kosten, sprich Darlehenszinsen, Wertverlust des Autos und Kaskoversicherung, durch die Fahrtkostenpauschale in Höhe von 0,30 Euro pro Kilometer einfacher Fahrt abgedeckt sind.
Selbstständige können Autokredit in Steuererklärung angeben
- Anders verhält es sich bei Selbstständigen. Diese können Darlehenszinsen in der Steuererklärung angeben, wenn der Kredit in Zusammenhang mit der Gewinnerzielungsabsicht, in diesem Fall mit dem Geschäftsbetrieb in Zusammenhang steht.
- Unternehmer kommen ohne ein Auto nicht aus. PKW gehören in der Regel in das Betriebsvermögen. Wird das Auto finanziert, können die Darlehenszinsen im Rahmen der Gewinn- und Verlustrechnung in der Steuererklärung angegeben werden. Gleiches gilt natürlich auch für die Anschaffung eines fremdfinanzierten Computernetzwerkes oder einer Telefonanlage.
- Grundsätzlich gilt für die steuerliche Absetzbarkeit, dass die Darlehenszinsen gezahlt werden, um mit dem Fremdkapital Gewinne zu erzielen.
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