Was Sie benötigen
- Amtliche Steuervordrucke
Auch Kleinunternehmer kommen nicht an einer jährlichen Steuererklärung vorbei. Auch wenn keine Umsatzsteuer abzuführen ist, möchte das Finanzamt wissen, welche Umsätze der Kleinunternehmer erzielt hat und ob er die Obergrenzen eingehalten hat.
Eine Steuererklärung müssen auch Kleinunternehmer erstellen
- Da die Obergrenze für den Umsatz eines Kleinunternehmers 17.500 Euro jährlich nicht übersteigen darf, muss dieser natürlich darauf achten, diese nicht zu überschreiten.
- Das Finanzamt jedoch muss natürlich auch die Möglichkeit haben, dies auch überprüfen zu können. Deshalb hat Sie auch für die Steuererklärung für Kleinunternehmer Vorschriften gesetzt.
- Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung für Kleinunternehmer ist immer der 31.5. eines jeden Jahres.
- Zu den einzureichenden Unterlagen gehört die Umsatzsteuererklärung, wobei der Kleinunternehmer hier lediglich Angaben zum Gesamtumsatz machen muss.
- Desweiteren muss eine Gewerbesteuererklärung eingereicht werden, wobei sich der Kleinunternehmer in den allermeisten Fällen im Rahmen der Freibeträge bewegt, sodass hier keine Steuer abgeführt werden muss.
- Wenn die Betriebseinnahmen eines Kleinunternehmens die Obergrenze von 17.500 Euro nicht übersteigen, kann der Kleinunternehmer eine formlose Gewinnermittlung einreichen. Nur wenn diese Grenze eventuell überschritten wird, muss zusätzlich eine Einkommensteuererklärung auf einem amtlichen Vordruck, der auch für alle anderen Steuererklärungen vorgeschrieben ist, zusammen mit einer Einnahmen-Überschussrechnung eingereicht werden.
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