Stellenbeschreibung rechtlich korrekt verfassen
- Stellenbeschreibungen müssen, wenn sie veröffentlicht werden, rechtlich korrekt formuliert sein. Man hat schon von Arbeitgebern gehört, die eine "junge Verkäuferin" gesucht haben und wegen dieser diskriminierenden Formulierung verklagt wurden.
- Achten Sie deshalb unbedingt auf eine korrekte Formulierung, die auf sexistische und rassistische Inhalte verzichtet. Verlangen Sie keine Nationalität, sondern sprechen von Kenntnissen und Fähigkeiten. Schreiben Sie also in die Stellenbeschreibung für Ihre zukünftige Raumpflegerin nicht "Deutsche" oder "deutsch", sondern "Deutschkenntnisse erforderlich".
- Fassen Sie sich möglichst kurz (das spart im Falle einer Anzeige enorme Kosten) und besprechen Sie den Rest mit der Person direkt am Telefon. So geraten Sie gar nicht erst in die Versuchung, eine peinliche Formulierung für die Stellenausschreibung zu wählen.
Was die Raumpflegerin können sollte
- Beschreiben Sie kurz und knapp die Tätigkeit Ihrer zukünftigen Putzfrau. Übers Reinigen und Saubermachen brauchen Sie sich nicht auszulassen, das ist den Meisten beim Wort Raumpflegerin klar.
- Erwähnen sollten Sie in Ihrer Stellenbeschreibung die Art der Räumlichkeiten: Restaurant, Privathaus, Büro und die Arbeitszeiten.
- Wichtig für Ihre zukünftige Raumpflegerin ist der Ort der Dienstleistung und der Umfang der Arbeiten.
- Das Beschäftigungsverhältnis sollten Sie auf jeden Fall in der Stellenbeschreibung angeben: Minijob, Teilzeit- oder Festanstellung?
- Auch wenn das in der Branche gang und gäbe ist: Bitte verzichten Sie darauf, Hausfrauen "schwarz" als Raumpflegerin zu beschäftigen. Sie bringen damit oftmals Frauen in schwierige Situationen, weil diese nebenher Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld beziehen. Außerdem sind Raumpflegerinnen bei einer nicht angemeldeten Tätigkeit weder versichert noch in irgendeiner Weise arbeitsrechtlich geschützt.
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