Was Sie benötigen
- Formantrag
- beglaubigte Kopie Ihrer Geburtsturkunde
- evtl. beglaubigte Kopie Ihrer Heiratsurkunde
- evtl. Nachweis über Ihren Namen
- beglaubigte Kopie Ihrer Schulzeugnisse
- Lebenslauf
- Führungszeugnis
- Personalausweis
- Nachweise zu Ihrer Bindung an Deutschland
- Nachweise zu Ihren Einkommensverhältnissen
- Der Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft erfolgt grundsätzlich durch eine sogenannte "Einbürgerung", die auf Antrag erfolgt.
- Dies ist das sogenannte "Erwerbsverfahren" für ausländische Staatsbürger oder Staatenlose. Um einen solchen Antrag einreichen zu können, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen.
Voraussetzungen für eine deutsche Staatsbürgerschaft
- Sie müssen seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland leben, ohne wesentliche Straftaten begangen zu haben, ohne Mitglied oder Unterstützer einer extremistischen Organisation, die der freiheitlich demokratischen Grundordnung widerspricht, zu sein.
- Nach dem erfolgreichen Besuch eines Integrationskurses reicht es aus, sieben Jahre rechtmäßig in Deutschland gelebt zu haben.
- Weiterhin müssen Sie bereit sein, Ihre bisherige Staatsbürgerschaft aufzugeben.
"Soll-Einbürgerung" Deutschland
Generell gibt es in Deutschland zwei verschiedene Arten von Einbürgerungen bei der Staatsbürgerschaft. Eine sogenannte "Soll-Einbürgerung" (In-der-Regel-Einbürgerung) darf nur verweigert werden, wenn besondere rechtfertigende Gründe vorliegen. Um in diese Einbürgerungskategorie zu fallen, müssen Sie mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
- Sie müssen einen Ehegatten oder Lebensgefährten deutscher Staatsbürgerschaft haben.
- Sie haben das Sorgerecht für ein Kind deutscher Staatsangehörigkeit.
- Erfüllen Sie eines dieser beiden Kriterien, muss weiterhin gewährleistet sein, dass Sie sich deutschen Lebensverhältnissen angepasst haben. Außerdem müssen Sie bei einer Ehe drei Jahre im Inland gelebt haben, wovon Sie zwei Jahre verheiratet waren.
Staatsbürgerschaft für Deutschland: "Kann-Einbürgerung"
Die zweite Art der Einbürgerung, die sogenannte "Kann-Einbürgerung" (Ermessens-Einbürgerung), erfolgt bei Erfüllung mindestens einer der folgenden Voraussetzungen:
- Sie sind ausländischer Staatsbürger oder Staatenloser, es liegt kein Ausweisgrund gegen Sie vor und Ihr Unterhalt ist gesichert.
- Sie sind ehemaliger deutscher Staatsbürger und es liegt kein Ausweisgrund gegen Sie vor.
- Sie sind ausländischer Staatsangehöriger, leben im Ausland, haben aber eine besondere Bindung zu Deutschland.
Verfahren einer Beantragung der Staatsbürgerschaft für Deutschland
- Zur letztendlichen Beantragung einer Staatsbürgerschaft für Deutschland können Sie sich einen entsprechenden Einbürgerungsantrag von der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes herunterladen. Dieser ist dann bei der deutschen Auslandsvertretung einzureichen.
- Ihre gemachten Angaben werden im nächsten Schritt überprüft und mit einer Stellungnahme an das Bundesverwaltungsamt geschickt.
- Für einen vollständigen Antrag benötigen Sie folgende Unterlagen: Zum einen das Original des Formantrags, vollständig ausgefüllt und unterschrieben, zum anderen eine beglaubigte Kopie Ihrer Geburtsturkunde.
- Weiterhin benötigen Sie, falls Sie verheiratet sind, eine beglaubigte Kopie Ihrer Heiratsurkunde.
- Fall Sie geschieden sind, benötigen Sie einen Nachweis über den Namen, den Sie seitdem führen.
- Außerdem benötigen Sie beglaubigte Kopien Ihrer Zeugnisse über Ihren schulischen, eventuell akademischen und beruflichen Werdegang.
- Darüber hinaus wird ein Lebenslauf gefordert, der handgeschrieben und in deutscher Sprache verfasst ist.
- Ebenfalls brauchen Sie ein aktuelles Führungszeugnis im Original aus Ihrem Aufenthaltsstaat, genauso wie eine beglaubigte Kopie der wesentlichen Seiten Ihres Personalausweises.
- Zudem unentbehrlich sind Nachweise Ihrer Bindungen an Deutschland und Nachweise zu Ihren Einkommensverhältnissen bzw. Vermögensverhältnissen.
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