Die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen
- Im Regelfall können Personen sie beantragen, die vorweisen können, dass sie bereits acht Jahre rechtmäßig und ohne Straftaten in Deutschland leben. Des Weiteren dürfen Sie kein Mitglied einer extremistischen Organisation sein.
- Sie besitzen eine Aufenthaltserlaubnis, die angerechnet werden kann, sind der deutschen Sprache und Rechtschreibung mächtig und Sie verfügen über eine gewisse Kenntnis über Gesellschafts- und Rechtsordnung der Bundesrepublik.
- Haben Sie erfolgreich einen Integrationskurs besucht, können Sie den Antrag bereits nach sieben Jahren stellen. Natürlich müssen Sie sich bereit erklären, die bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben.
- Sie bekommen die Angehörigkeit grundsätzlich infolge der sogenannten "Einbürgerung", diese erfolgt jedoch nur auf Antrag.
- Es wird unterschieden zwischen einer sogenannten "Soll-Einbürgerung" und einer "Kann-Einbürgerung".
Voraussetzungen für die Erfüllung der beiden Einbürgerungen
- Im Rahmen der Soll-Einbürgerung müssen Sie noch weitere Kriterien erfüllen. Ihr Lebenspartner oder Ehepartner besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit. Sie besitzen das Sorgerecht für ein Kind mit deutscher Angehörigkeit.
- Wenn eine der beiden Bedingungen erfüllt wird, sollten Sie noch vorweisen können, dass Sie sich an die Lebensverhältnisse in Deutschland angepasst haben. Zusätzlich müssen Sie im Rahmen einer Ehegemeinschaft mindestens drei Jahre in der Bundesrepublik gelebt haben, zwei Jahre davon bereits im Rahmen der Ehe.
- Im Rahmen einer Kann-Einbürgerung darf kein Ausweisgrund vorliegen und Ihr Unterhalt muss gesichert sein. Auch als ehemaliger deutscher Staatsbürger gilt das Gleiche. Solange kein Ausweisgrund vorliegt, können Sie den Antrag stellen. Alternativ können Sie als ausländischer Bürger im Ausland leben, allerdings müssen Sie eine besondere Bindung zur BRD vorweisen und belegen können.
Sie erhalten die deutsche Staatsbürgerschaft nach Antragstellung
- Sie können den benötigten Antrag auf der Homepage des Bundesverwaltungsamtes kostenfrei downloaden. Einreichen müssen Sie diesen ausgefüllt beim deutschen Auswärtigen Amt.
- Ihre Angaben werden sorgfältig geprüft und dann mit einer Stellungnahme an das Bundesverwaltungsamt weitergeleitet.
- Um den Antrag vollständig abschicken zu können, benötigen Sie neben dem ausgefüllten Antrag eine Kopie der beglaubigten Geburtsurkunde (wenn Sie verheiratet sind, eine Kopie der Heiratsurkunde), einen handgeschriebenen Lebenslauf in deutscher Sprache, Kopien von beglaubigten Zeugnissen sowie eine Kopie des Personalausweises, Nachweise Ihrer Vermögens- und Einkommensbescheide und ein neues Führungszeugnis.
- Bekommen Sie eine positive Antwort auf Ihr Gesuch, muss jeder Erwachsene 255 Euro Gebühren zahlen. Pro Kind wird eine Gebühr in Höhe von 51 Euro fällig.
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