Voraussetzungen für einen erfolgreichen Einbürgerungsantrag
- Der allgemeine Grundsatz der Einbürgerung beinhaltet immer auch das staatliche Interesse an der einzubürgernden Person. Nur wenn Deutschland wirtschaftliches, politisches oder kulturelles Interesse an dem Antragsteller finden kann, wird eine Einbürgerung in Betracht gezogen. Der weitere Verlauf hängt von der Erfüllung der Einbürgerunsanforderungen ab.
- Dazu zählt vor allem ein Beweis über die Unterhaltsfähigkeit. Können Sie nachweisen, dass Sie langfristig gesehen wohl Ihren Unterhalt selbst bestreiten werden und damit nicht auf Sozialhilfe angewiesen sein werden, so ist es wahrscheinlicher, dass Ihr Antrag auf Einbürgerung fruchtet. Auch Absicherungen gegen Erwerbsunfähigkeit, Altersrücklagen und Krankenversicherung fallen mit in die Kategorie der Unterhaltsfähigkeit. Bei Verheirateten wird das Familienvermögen in seiner Relation zu den einzelnen Familienmitgliedern betrachtet.
- Neben der Unterhaltsfähigkeit muss jeder Antragsteller seine Bindung zu Deutschland beweisen. Dabei muss eine klare Beziehung zum Lande bestehen wie beispielsweise ein Arbeitsverhältnis, eine Lebenspartnerschaft oder ein Kind und Immobilien. Kann keine Bindung nachgewiesen werden, gilt der Antrag als abgelehnt. Um eine bestehende Bindung zu Deutschland zu stabilisieren, muss jeder Antragsteller über 16 eine Loyalitätserklärung und ein Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Republik abgeben.
- Die deutsche Staatsbürgerschaft steht einem Zuwanderer zu, sobald er über einen Zeitraum von 8 Jahren einen Wohnsitz im Inland nachweisen kann. Hält sich der Antragsteller weniger als 8 Jahre in Deutschland auf, so kann er theoretisch zwar auch einen Antrag stellen, jedoch nicht auf die Einbürgerung, bei der die Behörde über die Sinnigkeit des Antrag entscheidet.
- Der Antragsteller muss für eine erfolgreiche Einbürgerung bereits eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung besitzen und darf keinesfalls mit Vorstrafen belastet sein. Außerdem muss er seine Deutschkenntnisse und sein Wissen über das deutsche Gesellschafts- und Rechtssystem nachweisen. Dazu kann der Abschluß an einer deutschen Schule dienen, wenn der nicht vorhanden ist, muss der Antragssteller einen Orientierungs- und Integrationskurs besuchen, um ein Deutschzertifikat zu erwerben.
- Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen, müssen Sie automatisch Ihre alte Staatsbürgerschaft abgeben, weil man Mehrstaatigkeit vermeiden will. Stammen Sie aus anderen Ländern der EU ist es jedoch möglich, die ursprüngliche Volkszugehörigkeit zu behalten, genauso auch im Einzelfall, falls Sie gute Gründe für einen solchen Wunsch vorbringen können.
Kosten und Unterlagen für den Einbürgerungsantrag
- Als Stellen, die den Antrag auf eine Einbürgerung bearbeiten, gelten Landratsamt und Bundesverwaltungsamt. Egal in welchen Zuständigkeitsbereich Sie als Antragsteller fallen, müssen Sie darauf achten, Ihre Unterlagen lückenlos mitzubringen. Alle Unterlagen müssen auf Deutsch verfasst sein, sodass zu ausländischen Papieren eine Übersetzung mitgereicht werden muss.
- Ein vollständig ausgefüllter Formantrag bildet dabei die Grundlage. Daneben verlangen die Ämter eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde, sowie der Heiratsurkunde im Falle einer Ehe. Bei Scheidung wird ein Nachweis über Ihren Namen vor Trennung vorausgesetzt. Auch beglaubigte Kopien von Zeugnissen und Zertifikaten des beruflichen Werdegangs dürfen bei Antragstellung nicht fehlen. Das Original Ihres aktuellen Führungszeugnisses und ein handschriftlicher Lebenslauf, sind neben einer beglaubigten Kopie des Reisepasses und dem Nachweis über Unterhaltsfähigkeit sowie Bindung an Deutschland schließlich die letzten Unterlagen, an die Sie denken müssen.
- Um dem Amt Ihre Deutschkenntnisse zu beweisen, sollten Sie entweder ein Abschlusszeugnis einer deutschen Schule oder Hochschule zum Antrag beilegen oder das Zertifikat Deutsch B1 mitbringen, das Ihnen bei erfolgreichem Abschluss des Integrationskurses überreicht wird.
- Neben den Kosten für den Notar, der Ihre Papiere beglaubigt, und gegebenenfalls dem Betrag, den Sie eine Übersetzung der Unterlagen kosten wird, müssen Sie mit einer Summe von 255,00 Euro für den Einbürgerungsantrag rechnen. Bei Kindern und Jugendlichen bis zu 18 Jahren belaufen sich die Kosten auf 84,00 Euro. Auch wenn Ihr Antrag am Ende abgelehnt wird, behält das Amt einen beträchtlichen Betrag ein - bei Volljährigen sind es 191,00 Euro, bei Kindern 38.
Wenn man weiß, welche Unterlagen dem Antrag angehängt werden müssen und welche Voraussetzungen mit der deutschen Staatsbürgerschaft verknüpft sind, steht der Einbürgerung im Grunde nichts mehr im Weg. Was Sie dennoch mitbringen sollten, ist viel Geduld, denn die deutschen Ämter lassen sich für gewöhnlich viel, viel Zeit mit der Bearbeitung...
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