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Berechtigte Gründe für eine Einbürgerung werden so überprüft

Die Einbürgerung beantragen
Die Einbürgerung beantragen
Ein Thema, das viele Menschen seit Jahren beschäftigt, ist das Thema Einbürgerung. Dies bedeutet, dass ausländische Mitbürger deutsche Staatsangehörige werden wollen. Natürlich gibt es auch unterschiedliche Gründe für eine Einbürgerung.

Die meisten Gründe für eine Einbürgerung bestehen im beruflichen Bereich. Wenn sich Firmen ausländische Fachkräfte ins Land holen, wollen sie natürlich eine recht lange Zusammenarbeit. Diese Kräfte sollen natürlich dann auch so schnell wie möglich in unsere Gesellschaft integriert werden. Bei vielen funktioniert das auch sehr gut und schnell kommt dann der Wunsch nach Einbürgerung auf. Natürlich sollten diese Menschen natürlich auch recht viel über Deutschland wissen. Deshalb kam es auch dazu, dass einige Bundesländer einen sogenannten Einbürgerungstest ins Leben gerufen haben. Dieser soll die Kenntnisse des Antragstellers überprüfen. Voraussetzung für einen Antrag ist allerdings eine Aufenthaltserlaubnis.

Gründe für eine Einbürgerung sehen so aus

  • Die Gründe für eine Einbürgerung liegen wie bereits genannt in der beruflichen Tätigkeit.
  • Andere sind auch im privaten Bereich angesiedelt, etwa dann, wenn die Person eine Beziehung mit einem deutschen Partner eingegangen ist.
  • Auch ausländische Mitbürger, die bereits seit vielen Jahren in Deutschland sind, hegen oftmals das Interesse die deutsche Staatsbürgerschaft anzunehmen.
  • Es ist natürlich auch nicht auszuschließen, dass nur wirtschaftliche Gründe die Motivation für eine Einbürgerung auslösen.
  • Um dies auszuschließen, überprüfen die Behörden, inwieweit sich der Antragsteller mit Deutschland auskennt. Hiermit soll auch das ehrliche Interesse für diesen Schritt erforscht werden. 
  • Der Anspruch auf Einbürgerung besteht, wenn Sie 8 Jahre Ihren festen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland haben.
  • Der Antrag muss beim zuständigen Amt für öffentliche Ordnung gestellt werden. Dort erhalten Sie alle benötigten Vordrucke.
  • Bei Asylbewerbern überprüft zusätzlich das Landesamt für Verfassungsschutz diesen auf etwaige Ungereimtheiten oder mögliche Straftaten.
  • Auch Bewohner von nicht EU-Statten können sich in Deutschland einbürgern lassen.
  • Das Einbürgerungsverfahren dauert zwischen 1 und 1,5 Jahren. Dies ist auch abhängig von der Dauer der Überprüfungen.

Die Einbürgerung von Menschen aus der EU

  • Wie bei vielen Dingen, so gibt es auch bei der Einbürgerung von Menschen die aus einem EU-Staat kommen Ausnahmen.
  • Diese benötigen bei der Antragstellung keine Aufenthaltserlaubnis.
  • Des Weiteren können diese eine sogenannte doppelte Staatsbürgerschaft behalten.
helpster.de Autor:in
Jürgen Hemminger
Jürgen HemmingerJürgen hat Innenarchitektur studiert und kennt sich daher mit Wohnen und Einrichten bestens aus. Passend dazu interessiert er sich fürs Heimwerken, da er sehr viele Dinge in Haus und Garten in Eigenregie hergestellt, renoviert und saniert hat.
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