Was Sie benötigen
- gültige Unterlagen wie Kontoauszüge und Lohn-/Rentenbescheide
- eine Begründung zur Notwendikeit
Das Sozialamt wurde mit der Agentur für Arbeit zusammengelegt
In Deutschland wird seit den Anfängen von Arbeitslosengeld II - Hartz IV das Sozialamt mit der Agentur für Arbeit zusammengefügt.
- Dort im Job Center werden Anträge wie einst beim Sozialamt Anträge für Zuschüsse entgegengenommen.
- Diese Anlaufstelle gilt für alle, die arbeitslos gemeldet sind, wie auch für Berufstätige, deren Einkommen zu gering ist.
- Wenn Sie dieser Gruppe zugehörig sind, erhalten Sie dort Arbeitslosengeld II oder einen Zuschuss zu Ihrem Einkommen.
Zuschüsse beantragen, damit der Alltag leichter wird
Nun gibt es Situationen im Leben, wo man außerplanmäßige Ausgaben hat. Es gilt nun, den zuständigen Sachbearbeiter die Notwendigkeit des Zuschusses glaubhaft zu machen.
- Zunächst müssen Sie sich einen Termin geben lassen. Am besten Sie bereiten sich gut vor, indem Sie schriftlich festhalten, weshalb Sie diesen Zuschuss benötigen. Es reichen 2 bis 4 Sätze klar formuliert.
- Sollte ein Haushaltsgerät ersetzt werden, holen Sie verschiedene Angebote von Händlern ein und fügen diese dem Kurzbericht bei. Sie sind natürlich nicht zu solcher Dokumentation verpflichtet, aber es wird die Angelegenheit beschleunigen
- Benötigen Sie das Geld, weil Ihr Kind an einer Klassenreise teilnehmen soll, betonen Sie auf jeden Fall die Notwendigkeit der Teilnahme des Schülers.
- Der Sachbearbeiter hat Vorgaben an, die er sich halten muss, es steht ihm jedoch auch ein Ermessensspielraum zur Verfügung.
Das Sozialamt wird als Amt für Grundsicherung bezeichnet, dort kann man auch Zuschüsse erhalten
Zum Amt für Grundsicherung, vormals Sozialamt, gehen Personen, die dem Arbeitsmarkt aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr zur Verfügung stehen. Hierzu könnten z. B. Rentner gehören.
- Geht im Haushalt was kaputt, muss dieser Kreis beim Sozialamt einen Zuschuss beantragen.
- Wenn es Ihnen möglich ist, machen auch Sie sich eine Notiz, dass die Notwendigkeit Ihres Gesuchs unterstreicht.
- Über das Bürgeramt lassen Sie sich via Telefon einen Termin geben. Bringen Sie vor Ort Ihren Bedarf auf einen Zuschuss sachlich und freundlich rüber. Man wird Ihnen einige Fragen stellen und mit Ihnen einen Antrag ausfüllen.
Sind die Zuschüsse vom Amt bewilligt, erfolgt eine schriftliche Bestätigung
Den Bescheid gibt es in der Regel per Brief. Sollte ein Mitarbeiter Ihnen schon gleich eine mündliche Zusage geben, freuen und bedanken Sie sich. Doch sollten Sie immer auf das Schreiben warten.
- Mündliche Zusagen sind nicht rechtskräftig und auch ein Behördenangestellter kann einen Irrtum unterliegen. Für alle gilt, bei der Vorsprache einen Ausweis, wie auch die letzten Kontoauszüge, Lohnbescheinigungen oder Rentenbelege vorzulegen.
- Wenn Ihr Antrag berechtigt ist, wird das Sozialamt die Zuschüsse sicher bewilligen.
Es handelt sich bei dem Artikel um keine Seuer- oder Rechtsberatung
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