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Antrag auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt stellen - so geht's

Hilfe zum Lebensunterhalt müssen Sie beantragen.
Hilfe zum Lebensunterhalt müssen Sie beantragen.
Sollten Sie aus irgendeinem Grund in finanzielle Not geraten, können Sie bei Ihrem zuständigen Sozialamt einen Antrag auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt stellen. Das geht allerdings nur, sofern Sie weder einen Anspruch auf Hartz 4 noch auf Rente haben.

Es gibt viele Gründe dafür, dass ein Mensch in finanzielle Not geraten kann. Das kann beispielsweise Krankheit, Behinderung, Arbeitslosigkeit oder Pflegebedürftigkeit sein. In all diesen Fällen kann ein Antrag auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt gestellt werden. Doch nicht jeder bekommt eine derartige Leistung. Es müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen.

So beantragen Sie eine ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt

  1. Die ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt wurde in früheren Zeiten Sozialhilfe genannt. Es konnte praktisch jeder, der nicht genug Geld zum Leben hatte, einen Antrag stellen und bekam dann staatliche Leistungen zuerkannt. Aufgrund der Reform des Arbeitslosengeldes ist das Verfahren aber jetzt anders. Jeder Mensch, der noch arbeitsfähig ist, bekommt Arbeitslosengeld 2, auch Hartz 4 genannt. Damit soll der Lebensunterhalt gesichert werden.
  2. Menschen, die aufgrund von Behinderungen oder Krankheiten nicht mehr arbeitsfähig sind, haben in der Regel einen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung. Falls die Rente nicht ausreicht, kann ein Antrag auf Grundsicherung gestellt werden.
  3. Falls Sie aber weder Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 noch auf Rente wegen Erwerbsminderung haben, können Sie bei Ihrem zuständigen Sozialamt einen Antrag auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt stellen.
  4. Sie können sich telefonisch ein entsprechendes Antragsformular anfordern. Das wird Ihnen dann auf dem Postweg zugeschickt. Das Antragsformular sieht auf den ersten Blick etwas umständlich aus. Das Ausfüllen ist aber nicht besonders schwer und dürfte von jedem zu schaffen sein.
  5. Im Formular müssen Sie im Grunde genommen nur Auskünfte über Ihre Einnahmen und Ihre Ersparnisse und Wertgegenstände machen. Als Wertgegenstände werden aber nur teure Autos, Gemälde, Schmuck, usw. bezeichnet. Das heißt, es geht nur um Gegenstände, die Sie theoretisch verkaufen könnten, um von dem Erlös zu leben.
  6. Nachdem Sie das Antragsformular gewissenhaft ausgefüllt haben, müssen Sie Ihre Einkommensnachweise und eventuell auch die Kontoauszüge der letzten Monate beifügen und alles zurück an das zuständige Sozialamt schicken.
  7. Daraufhin wird vom Sozialamt entschieden, ob Sie einen Anspruch auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt haben und wie hoch dieser ausfällt.
helpster.de Autor:in
Martin Lembke
Martin LembkeMartin ist ausgebildeter Landmaschinenmechaniker. Er lebt auf dem Land und bewirtschaften einen großen Obst- und Gemüsegarten. Hier ist er handwerklich stark gefragt und kann sich auch seinem größten Hobby den Autos widmen.
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