Was Sie benötigen
- Adobe Reader
- Kopierpapier
- Drucker
- Termin bei der Arbeitsagentur, beim Wohnungsamt, BAföG-Amt bzw. dem Sozialamt
- Anschrift der Arbeitsagentur, des Wohnungs-, BAföG- bzw. Sozialamts
Wie Sie einen Heizkostenzuschuss beantragen
- Gehen Sie auf die Website der Arbeitsagentur, auf der Sie die ALG-I/II-Formulare downloaden können.
- Downloaden Sie alle Formulare, die auf Ihre Lebenssituation zutreffen. Es befindet sich auch ein Formular KDU-Kosten - Kosten der Unterkunft und der Heizung - auf dieser Webseite. Downloaden Sie den Adobe Reader, falls Sie diesen noch nicht auf Ihrem PC installiert haben.
- Füllen Sie die zahlreichen Antragsformulare aus, die die Arbeitsagentur fordert, damit Sie Ihren Heizkostenzuschuss erhalten.
- Wenn die Heizkosten angemessen sind, werden Sie zu 100 % von der Arbeitsagentur übernommen.
- Sollten die Heizkosten zu hoch sein, folgt eine Anhörung in der Arbeitsagentur bzw. die Anhörung kann auch auf dem schriftlichen Wege erfolgen.
- Planen Sie ca. 3 - 5 Wochen für die Bearbeitung Ihres Antrages ein, bis Sie den ersten Heizkostenzuschuss erhalten.
- Beim Sozialamt des Landratsamtes ist es notwendig, ebenfalls die Antragsformulare gewissenhaft und wahrheitsgemäß auszufüllen, damit Sie Ihr Heizkosten möglichst zu 100 % übernommen bekommen.
- Wohngeldbezieher und Geringverdiener müssen mindestens drei Monate einen festen Wohnsitz in Deutschland haben, damit Sie einen Heizkostenzuschuss beantragen können.
- Wohngeldempfänger sowie Bezieher von ALG I/II und Grundsicherung erhalten automatisch einen Heizkostenzuschuss.
- Geringverdiener müssen den Antrag an ihr Wohnungsamt stellen, damit Sie einen Heizkostenzuschuss erhalten.
Infos rund um den Zuschuss
- Sie sollten wissen, dass der Heizkostenzuschuss maximal drei Euro pro Quadratmeter betragen kann. Wenn Sie Ihre Antragsformulare und Ihre Nebenkostenabrechnung an das Landratsamt senden, erfahren Sie, wie viel Ihnen erstattet wird.
- Heizkostenzuschuss wird Ihnen nur einmalig ausgezahlt.
- Rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von ca. 2 - 4 Monaten. Stellen Sie deshalb rechtzeitig Ihren Antrag.
- Bedenken Sie, dass unwahre Angaben eine Anzeige wegen Sozialbetruges und die Rückzahlung der zu Unrecht erhaltenen Beträge nach sich ziehen können. Deshalb sollten Sie Transferleistungen nur dann beziehen, wenn Sie wirklich anspruchsberechtigt sind.
- Die Behörden leisten sich gegenseitig Amtshilfe, d. h., sie arbeiten wie ein Netzwerk zusammen und tauschen auch die Daten der Hilfeempfänger miteinander aus bzw. vergleichen diese.
Weitere Autorin: Britta Jones
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