Der soziale Wohnungsbau hat vor allem in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg eine große Bedeutung gehabt, als viele Wohnungen zerstört oder stark beschädigt waren und es dadurch einen großen Neubaubedarf gab. Mit dem zunehmenden Mangel an preiswertem Wohnraum in Ballungsräumen wie München, Stuttgart, Köln oder Hamburg wird er heute wieder wichtiger.
Sozial geförderte Wohnungen vermieten
- Bei sozial geförderten Wohnungen handelt es sich um solchen Wohnraum, dessen Bau oder dessen Modernisierung durch öffentliche Mittel unterstützt wurde. Im Gegenzug unterliegen die Wohnungen dann einem bestimmten Verwendungszweck bzw. sollen vor allem denjenigen zugutekommen, die nur über ein bestimmtes Einkommen verfügen.
- Wer als Bauherr von öffentlichen Fördermitteln in Form von zinsvergünstigten Darlehen profitiert, der unterliegt im Gegenzug bei der Vermietung bestimmten Bindungen. Diese ergeben sich aus dem Wohnungsbindungsgesetz.
- Da sozial geförderter Wohnraum einem bestimmten Mieterkreis zugutekommen soll, kann der Vermieter seine Wohnung nur solchen Mietern überlassen, die ihm eine entsprechende Berechtigung - den sogenannten Wohnberechtigungsschein (WBS) - vorlegen können, s. § 4 Abs. 2 Wohnungsbindungsgesetz.
Besonders in großen Städten ist Wohnraum knapp
- In manchen Städten wird der Wohnraum gerade für Durchschnittsverdiener immer knapper. Während in begehrten Lagen Luxuseigentumswohnungen gebaut und sogleich mit hohen Zäunen und Mauern umgeben werden, ziehen andere Menschen in die Außenbezirke oder gleich aufs Land, weil sie sich die Miete ansonsten nicht mehr leisten können.
- Der soziale Wohnungsbau versucht, hier einen Ausgleich zu schaffen. Je nach Fördervolumen sind die Quadratmeter an Wohnraum, die auf diese Weise neu entstehen, jedoch begrenzt, sodass der Bedarf an preiswertem Wohnraum in manchen Regionen kaum gedeckt ist.
Eine gut bezahlbare Wohnung zu finden, wird je nach Region immer schwieriger. Ein Wohnberechtigungsschein kann hier weiterhelfen.
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