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Wohnberechtigungsschein nach dem 3. Förderweg für Hamburg - Information

Mit dem WBS kann Wohnen in Hamburg bezahlbar sein.
Mit dem WBS kann Wohnen in Hamburg bezahlbar sein.
In deutschen Städten, besonders in Hamburg, ist es schwer, eine Wohnung zu finden. Werfen Sie die Flinte nicht gleich ins Korn, wenn ein Wohnberechtigungsschein nach dem 3. Förderweg verlangt wird. Diesen Schein können Sie eventuell auch bekommen, wenn Sie etwas mehr verdienen.

Hintergründe zum Wohnberechtigungsschein nach dem 3. Förderweg

Der Gesetzgeber weiß, dass es an bezahlbaren Wohnungen mangelt. Aus diesem Grund fördert er den Bau von preisgünstigen Wohnungen. In der Regel gibt es diese Förderungen nicht nur in Hamburg, sondern auch in anderen Bundesländern, vor allen Dingen in Ballungszentren.

Bauherren, die sich verpflichten, die gebauten Wohnungen Menschen zur Verfügung zu stellen, die diese dringend brauchen und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten, bekommen in der Regel zinsgünstige Darlehen bzw. Förderbeträge zur Verfügung gestellt.

Bei diesen Förderungen gibt es 3 Förderwege. Wohnungen, die nach dem Förderweg 1 bezuschusst wurden, dürfen nur an Menschen vergeben werden, deren Einkommen in etwa dem Niveau von Hartz IV entspricht, was nach dem 2. Weg gefördert wurde, ist für eine Personengruppe gedacht, die diese Grenzen um 10 % überschreitet. Der 3. Förderweg betrifft oft einen Personenkreis, der ein höheres Einkommen hat, aber bei denen aufgrund anderer Umstände Probleme bestehen, eine Wohnung zu finden.

Die Förderung nach dem 3. Weg beinhaltet eine Abstufung, nach der bei Einkommensüberschreitungen Förderungen eingeschränkt werden und der Vermieter im Gegenzug eine entsprechend höhe Miete verlangen darf.

Schwierige Wohnungssuche in Hamburg

  • Sie sollten immer überprüfen, ob Ihnen ein Wohnberechtigungsschein (§-5-Schein) nach einem der 3 Förderwege zusteht. Ein entsprechendes Antragsformular können Sie im Netz runterladen. Für eine Beratung sollten Sie sich an das zuständige Wohngeldamt oder das Sozialamt wenden. Wenn Sie also noch nicht in Hamburg wohnen, ist die Behörde Ihres Heimatorts zuständig.
  • Ob Ihnen nach den Einkommensgrenzen ein Wohnberechtigungsschein zusteht, kann der zuständige Sachbearbeiter Ihnen nur sagen, wenn Sie das gesamte Haushaltseinkommen belegen. Je nach Art des Einkommens stehen Ihnen unterschiedliche Freibeträge zu.
  • Ferner müssen bestimmte Größen der Wohnungen berücksichtigt werden, das hängt von der Anzahl der Personen ab, die in der Wohnung leben werden.
  • Es lohnt sich auf jeden Fall, bei der Behörde nachzufragen, ob Ihnen ein WBS ausgestellt werden kann, denn persönliche Notfälle, wie zum Beispiel nach häuslicher Gewalt, die Tatsache, dass Sie aus einer Wohnung wegen Sanierungsmaßnahmen ausziehen müssen, und vieles mehr kann dazu führen, dass Sie aufgrund von Ausnahmeregelungen die Bescheinigung bekommen.

Da  Vermieter geförderter Wohnungen die Förderungen zurückzahlen müssen bzw. mit Strafabgaben rechnen müssen, wenn sie Ihnen eine Wohnung geben, ohne dass Sie den Wohnberechtigungsschein haben, haben Sie ohne diese Bescheinigung nur recht wenige Wohnung zur Auswahl, die meist eine hohe Miete kosten.

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