Sonntagsarbeit kann belastend sein. Gerade weil das freie Wochenende eine Reihe wichtiger Funktionen erfüllt, kann es nicht durch einen freien Wochentag ohne Weiteres ersetzt werden. Verkaufsoffene Sonntage und Freizeitveranstaltungen, in denen Servicekräfte eingesetzt werden, nehmen immer mehr zu. Sie sollten daher wissen, zu was Sie verpflichtet werden können und was Sie umgekehrt erwarten dürfen.
Sonntagsarbeit ist eigentlich verboten
- Das Arbeitszeitgesetz regelt auch die Sonntagsarbeit. (§ 10 ArbZG). Grundsätzlich dürfen Sie an Sonntagen eigentlich überhaupt nicht beschäftigt werden. Allerdings erlaubt das Gesetz eine Reihe von Ausnahmen (Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Kranken- und Pflegedienst, Gastronomie, Verkehrsbetriebe, Kulturveranstaltungen, Bäckereien).
- Beachten Sie, dass Ihr Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts Sonntagsarbeit anordnen kann, soweit sie im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist und Ihnen zumutbar erscheint. Er muss sie allerdings bei der Aufsichtsbehörde beantragen.
- Sie müssen wissen, dass nach dem Gesetz mindestens 15 Sonntage im Jahr beschäftigungsfrei sein müssen. Außerdem müssen Sie für jeden Tag Sonntagsarbeit einen Ersatzruhetag innerhalb von zwei Wochen erhalten. Tarifverträge können Sonderregeln vorsehen.
- Ferner steht Ihnen nach Ihrer Arbeit eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zu.
Nutzen Sie steuerfreie Zuschläge
- Zum Ausgleich gewährt Ihnen das Einkommensteuergesetz steuerfreie Zuschläge. Die Zuschläge für Sonntagsarbeit sind bis zu 50 % steuerfrei.
- Müssen Sie am 24., 25., 26., 31. Dezember oder am 1. Mai arbeiten, erhöhen sich die steuerfreien Zuschläge auf 125 und 150 %.
Sozialpolitisch bedenkliche Belastung
- Beachten Sie, dass Sonntagsarbeit sozialpolitisch bedenklich ist. Das Wochenende schützt Sie als Arbeitnehmer vor zeitlicher Beanspruchung durch Erwerbsarbeit. Gerade der Sonntag ist eine Tabuzone, in der Aktivitäten zu vermeiden sind und nicht erwartet werden sollten (kein Besuch vom Gerichtsvollzieher oder Finanzamt). Dieser Mechanismus versagt, wenn Sie Sonntagsarbeit leisten und dafür in der Woche zu Hause bleiben.
- Beachten Sie, dass Sonntagsarbeit gemeinsame Freizeitaktivitäten in der Familie verhindert und ein funktionierendes Zusammenleben beeinträchtigt.
- Demgemäß betont die Rechtsprechung immer wieder, dass Sonntagsarbeit die Atmosphäre der Ruhe stört und die Hektik, den Konkurrenzdruck der Arbeitswelt und das Erwerbsstreben der Werktage aufrechterhält.
- Sie sind im eigenen Interesse also gut beraten, sich dort, wo es tatsächlich möglich ist und Sie nicht unbedingt finanziell darauf angewiesen sind, sich der Sonntagsarbeit zu verweigern oder Sie als Arbeitgeber nicht anzuordnen.
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