Ohne Sonntagsarbeit können einige Branchen gar nicht auskommen. Das kann ein nicht zu unterbrechender Produktionsprozess (Gießereien, Chemiewerke, Kraftwerke) sein. Auch im Gesundheitswesen und der Notfallbereitstellung wird an Sonn- und Feiertagen durchgehend gearbeitet.
Zuschläge für Sonntagsarbeit regelt nicht das Arbeitszeitgesetz
Auch wenn Sie Sonntagsarbeit nur mit Einschränkungen durchführen können, ist die Anzahl inzwischen so groß, dass Ausnahmen die Regel bilden (zum Beispiel verkaufsoffene Sonntage).
- Wenn Sie als Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen einer Beschäftigung nachgehen, haben Sie erst einmal keinen durch ein Gesetz verbrieften Anspruch auf Zuschläge zur normalen Arbeitsvergütung. Mit dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) lässt sich ein Vorliegen eines derartigen Anspruchs nicht begründen.
- Dort ist lediglich festgelegt, dass Sie für geleistete Arbeit an Sonn- oder Feiertagen einen Ersatzruhetag erhalten müssen. Das Bundesarbeitsgericht beruft sich bei seinem Urteil vom 11.01.2006 auf das ArbZG (§ 11 Abs.3).
- Falls Sie Zuschläge für Sonntagsarbeit erhalten wollen, muss das ein Tarif- oder ein Arbeitsvertrag gesondert regeln.
Viele Arbeitgeber sind an tarifliche, weitere nur an arbeitsvertragliche Regelungen gebunden
Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber Zuschläge für Sonntagsarbeit beanspruchen möchten, können Sie sich auf einen bestehenden Tarifvertrag berufen.
- Hat Ihr Arbeitgeber einem Tarifvertrag zugestimmt oder fällt er als Branchenmitglied unter eine allgemeine Verpflichtung zur Anerkennung, ist er an die Regelungen für Zuschläge zur Überstunden-, Sonntags- und Feiertagsarbeit gebunden.
- Da nicht jedes Unternehmen, vor allem kleine Betriebe, an einen Tarifvertrag gebunden ist, kommt es auf die Regelungen an, die Sie als Arbeitnehmer mit Ihrem Betrieb vereinbaren.
- Verlangt Ihr Arbeitgeber zu irgendeinem Zeitpunkt Sonntagsarbeit von Ihnen, dürfen Sie das nur unter bestimmten Umständen verweigern. Müssen Sie regelmäßig an Sonntagen arbeiten, sprechen Sie mit Ihrem Chef, ob Sie nicht doch Zuschläge erhalten können.
- Auch wenn der Gesetzgeber den Ausgleich von Sonn- und Feiertagsarbeit durch freie Wochentage vorsieht, erhalten Sie unter Umständen dennoch bestimmte Zuschläge.
Das Arbeitszeitgesetz beinhaltet unter anderem die Regelung, dass Ihnen bei Nachtarbeit an Sonn- und Feiertagen Zuschläge zustehen. Informieren Sie sich in jedem Fall über Ihre Rechte als Arbeitnehmer.
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