Alle Kategorien
Suche

Schichtzulagen - das sollten Sie beachten

Wer nachts arbeiten muss, wird steuerlich begünstigt.
Wer nachts arbeiten muss, wird steuerlich begünstigt. © Andreas_Preuß / Pixelio
Wenn Sie schon Schichtdienst leisten müssen, sollten Sie von Ihren Schichtzulagen auch richtig profitieren und diese möglichst steuerfrei kassieren. Dazu müssen Sie einige Regeln beachten.

Schichtarbeit bedeutet meist eine besondere Belastung, sei es körperlicher Art, wenn Sie nachts arbeiten oder psychischer Art, wenn Sie etwa an Heilig Abend Dienst tun müssen. Der Fiskus belohnt Ihr Engagement, indem er Ihre Schichtzulagen weitgehend steuerfrei stellt, vorausgesetzt, Sie halten einige Vorgaben ein.

Schichtzulagen sind vom Grundarbeitslohn zu trennen

  • Sie sollten die Aufzählung des § 3 EStG kennen, in der die maximal erlaubten steuerfreien Schichtzulagen bezeichnet sind. Je nachdem, ob Sie nachts, sonntags, feiertags, an Heilig Abend, an den Weihnachtsfeiertagen oder an Silvester arbeiten, gelten unterschiedliche Zuschlagssätze, bis zu denen Zuschläge steuerfrei ausgezahlt werden. Sonstige Schichtzulagen für gefährliche, schwierige oder schmutzige Arbeit fallen nicht unter diese Regelung.
  • Wichtig ist, dass Ihr Arbeitgeber die Schichtzulagen zusätzlich zu Ihrem sonstigen Arbeitsentgelt zahlt. Es genügt keinesfalls, wenn Sie bzw. Ihr Arbeitgeber aus Ihrem Lohn einfach 15 % für Ihren Nachtdienst herausrechnen und diesen Teil nicht versteuern.
  • Achten Sie also darauf, dass Sie mit Ihrem Arbeitgeber die Schichtzulagen sowohl nach dem Anlass als auch nach der Höhe ausdrücklich vereinbaren und in der Lohnabrechnung der Grundlohn und die Schichtzulagen deutlich und nachvollziehbar voneinander getrennt aufgeführt werden. Nur dann erkennt das Finanzamt die Zahlung als steuerfrei an. Kontrolliert nämlich ein Betriebsprüfer oder Lohnsteuerprüfer die Buchhaltung des Arbeitgebers, muss er erkennen können, wer wann wo warum Extraarbeit geleistet hat.

Sie und Ihr Arbeitgeber sind nachweispflichtig

  • Ihr Arbeitgeber sollte also auch Stundenzettel anfertigen und genau vermerken, wann Sie zusätzlich außer der Reihe gearbeitet haben. Stempelkarten oder Schichtpläne reichen meist auch aus. Im Notfall sollten Ihre Kollegen die Gegebenheiten bezeugen.
  • Sie sollten wissen, dass Schichtzulagen für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit nicht mehr sozialversicherungsfrei sind, wenn Sie mehr als 25 € pro Stunde verdienen. Dann ist der gesamte Zuschlag sozialbeitragspflichtig und nicht nur der darüber hinausgehende Entgeltanteil.
  • Die Schichtzulagen sind steuerfrei, soweit der Stundenlohn mit höchstens 50 € pro Stunde angesetzt ist.
  • Auch sollten Sie wissen, dass Sie Schichtzulagen nur dann steuerfrei beanspruchen können, wenn Sie tatsächlich gearbeitet haben. Zahlt Ihr Arbeitgeber die Zulagen auch in Ihrer urlaubs- oder krankheitsbedingten Abwesenheit, sind sie nicht mehr steuerfrei. Dies würde dem Sinn der Schichtzulagen zuwiderlaufen.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
Teilen: