Was Sie benötigen
- volljährige Person
- Ermächtigung zur Beaufsichtigung
So ermöglichen Sie den Konzertbesuch Ihres 14-jährigen Kindes ohne Eltern
- Viele Eltern können aufatmen. Sie müssen nicht mit Ihrem 14-jährigen Kind zu sämtlichen Konzertbesuchen gehen. Es gibt eine Möglichkeit, wie Ihr Nachwuchs beaufsichtigt ist und Sie nicht mitgehen müssen. Beachten Sie nur, dass Ihr Nachwuchs ohne Sie oder eine zur Erziehung beauftragte Person keinen Einlass bekommt, unabhängig davon, ob Ihr Nachwuchs eine Karte gekauft hat.
- Sie können eine volljährige Person zur „erziehungsbeauftragten Person“ auswählen.
- Hierzu suchen Sie einen vertrauenswürdigen Volljährigen aus und bitten ihn, mit Ihrem Nachwuchs die Veranstaltung zu besuchen.
- Stellen Sie ein gut lesbares Formular aus, das die Namen beider Erziehungsberechtigter, den Namen des Kindes und den Namen des erziehungsbeauftragten Volljährigen enthält. Schreiben Sie in dem Dokument nieder, dass die volljährige Person von Ihnen autorisiert ist, die Sorge und Aufsicht für den Nachwuchs zu tragen während des genau bezeichneten Konzertbesuchs. Dann fügen Sie die Kopien Ihres Personalausweises hinzu. Geben Sie unbedingt auch Ihre Telefonnummer für Rückfragen an.
- Kann Ihr Nachwuchs dieses Dokument vorweisen und ist in Begleitung der erziehungsbeauftragten Person, so wird ihm Einlass gewährt und er darf die Veranstaltung besuchen.
Wissenswertes über das Verhalten bei Veranstaltungen und den Jugendschutz
- Erziehungsberechtigte tragen die Sorge für Ihren Nachwuchs. Dies gilt ganz verstärkt, wenn Ihr Kind erst 14 Jahre alt oder noch jünger ist.
- Sie sollten darauf achten, dass es ohne die Eltern oder eine erziehungsbeauftragte, volljährige Person keine öffentlichen Tanzveranstaltungen besuchen darf.
- Konzerte fallen unter die öffentlichen Tanzveranstaltungen.
- Ihr Kind sollte auch wissen, dass es mit 14 Jahren keinen Alkohol trinken oder kaufen darf.
- Erklären Sie ihm, dass es auch nicht rauchen oder Tabak kaufen darf.
- Sie sind verantwortlich für Ihren Nachwuchs.
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