Wenn Ihr Kind im Teenageralter ist, wird es mehr und mehr Lust verspüren, an den Wochenenden mit Freunden auszugehen, z. B. in eine der zahlreichen Discos, die in beinahe jedem größeren Ort zu finden sind. Grundsätzlich spricht auch nichts gegen einen Discobesuch mit 14, einige Regeln sollten Sie und vor allem Ihr Kind aber beachten.
Feiern in Discos mit 14 erlauben - so geht's
- Laut Jugendschutzgesetz ist es Ihrem Kind mit 14 nur gestattet eine Disco zu besuchen, wenn es sich in Begleitung einer sorgeberechtigten oder sorgebeauftragten erwachsenen Person befindet. Das bedeutet für Sie, dass Sie einer erwachsenen Begleitperson eine Sorgeerlaubnis mitgeben müssen, wenn Sie Ihr Kind nicht selbst begleiten. Diese schriftliche Erklärung benötigt der Erwachsene für den Fall, dass er in eine Amtskontrolle in der Diskothek gerät.
- Die Verantwortung sollten Sie nur jemandem übertragen, auf den Sie sich auch absolut verlassen können. Diese Person erhält nicht nur das Recht, Ihr Kind mitzunehmen, sondern sie erhält auch alle damit verbundenen Pflichten. Das sollte der Begleitperson unbedingt klar gemacht werden.
- Falls Sie sich unsicher sind hinsichtlich der gesetzlichen Bestimmungen, können Sie diese auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Justiz nachlesen.
- Von vorneherein sollten Sie Ihrem Kind klar machen, dass der Gesetzgeber es vorsieht, dass sein Discobesuch um 22 Uhr beendet ist. Wenn Ihr Kind ältere Freunde hat, muss es verstehen, dass es mit 14 nicht so lange bleiben darf, wie die älteren.
- Erkundigen Sie sich ganz genau, mit wem Ihr Kind vorhat, in Discos zu gehen. Sind es Freunde, die Sie schon länger kennen, weil sie schon ewig mit Ihrem Kind befreundet sind? Oder hat Ihr Kind plötzlich neue Bekannte, mit denen es am Wochenende feiern geht? Sagen Sie Ihrem Sohn/Ihrer Tochter, dass Sie die Freunde erst kennenlernen möchten, mit denen es am Abend unterwegs ist. Sträubt sich Ihr Kind dagegen, erteilen Sie keine Ausgeherlaubnis.
- Sprechen Sie sich mit den anderen Eltern ab, wie lange deren Kinder in den Discos bleiben dürfen. Bei der Gelegenheit wäre es sinnvoll, darüber zu sprechen, wer die Kinder zur späteren Stunde von der Disco abholt.
- Sprechen Sie mit Ihrem Kind offen über die Gefahren von Alkohol und Drogen in Diskotheken. Machen Sie ihm klar, dass Sie es auf keinen Fall dulden, dass es Alkohol trinkt. Der Ausschank an 14-jährige ist zwar untersagt, aber leider wird sich nicht immer daran gehalten. Sagen Sie Ihrem Kind, dass es am folgenden Wochenende zu Hause bleibt, wenn es gegen diese Regel verstößt.
- Ihr Kind sollte sein Getränk in der Disco niemals unbeaufsichtigt lassen. Gefahren lauern besonders in großen Discos. Hier besteht die Gefahr, dass den Jugendlichen und auch Erwachsenen Drogen ins Getränk gemischt werden. Das kann vermieden werden, in dem Ihr Kind sein Glas immer bei sich trägt, oder das Getränk nicht mehr trinkt, wenn es längere Zeit unbeaufsichtigt war.
- Wenn Sie die Teenies von der Disco abholen, dann seien Sie auf jeden Fall pünktlich zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort. Damit signalisieren auch Sie Ihre Bereitschaft, Vereinbarungen einzuhalten und sind damit ein gutes Vorbild für Ihr Kind.
- Zum Schluss sei noch erwähnt, dass am Ende der Besitzer der Diskothek bestimmt, ob Ihr Kind mit 14 eingelassen wird. Er hat das Hausrecht und darf Ihrem Kind den Zutritt verweigern. Einige Diskotheken in größeren Städten sind dazu übergegangen, Armbänder an minderjährige Besucher zu verteilen, die bedeuten, dass der Besuch der Veranstaltung zu einer bestimmten Uhrzeit beendet ist.
Auch wenn Ihr Kind Ihre Vorsichtsmaßnahmen für "übertrieben", "oberpeinlich" und "uncool" hält, Sie tragen die Verantwortung für Ihren Sohn/Ihre Tochter und sollten dieser auch pflichtbewusst nachkommen. Wenn alle Beteiligten sich an Verabredungen und Regeln halten, wird das Feiern in Discos auch mit 14 zu einem sicheren Spaß.
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