Shisha-Bar-Besuch - ab so vielen Jahren ist er legal
- Sie müssen sich als Betreiber einer Shisha-Bar zwingend an die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes halten.
- Um herauszufinden, ab wie vielen Jahren ein Besuch in einer Shisha-Bar erlaubt ist, lohnt sich ein Blick in Art. 3 des Gesetzes zum Schutz vor Gefahren des Passivrauchens. Sie finden diese Änderung von 2007 im Bundesgesetzblatt, Kurzfassung: BGBl. I 2007, S. 1595 vor. Dies ist eine Erweiterung zu § 28 Absatz 1 Nummer 12 und § 10 Absatz 1 des Jugendschutzgesetzes.
- Beachten Sie, dass nach der gesetzlichen Grundlage Tabakwaren nicht an Jugendliche abgegeben werden dürfen und das Rauchen von Jugendlichen in der Öffentlichkeit untersagt ist.
- Früher war dies grundsätzlich ab 16 erlaubt, dies ist allerdings seit dem Jahre 2007 nicht mehr der Fall, da der Nichtraucher- und Passivraucherschutz gesetzlich gestärkt wurde.
- Sie dürfen in Ihrer Lokalität lediglich volljährigen Personen Zutritt gewähren und an diese Tabakwaren verkaufen und Ihnen das Rauchen gestatten.
So halten Sie die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes in der Shisha-Bar ein
- Jeder Shisha-Bar-Inhaber weiß, dass der regelmäßig vom Ordnungsamt kontrolliert wird und die gesetzlichen Anforderungen berücksichtigen muss, um nicht zu riskieren, dass er seine Genehmigung verliert.
- Achten Sie darauf, ab wie vielen Jahren Sie Gästen Eintritt gewähren dürfen. Kontrollieren Sie hierzu den Personalausweis von Ihren Gästen.
- Hängen Sie ein Schild an den Eingang, wonach ersichtlich ist, dass erst ab 18 Eintritt gestattet ist.
- Haben Sie Automaten für Shisha-Tabak und Zigarettenautomaten in Ihrer Lokalität, so dürfen diese nur nach erfolgter Alterskontrolle die Waren ausgeben.
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