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Shisha-Bar: Ab wie vielen Jahren ist ein Besuch legal? - Diese rechtlichen Vorgaben sollten Sie beachten

Shisha-Bar-Betreiber müssen wissen, ab wie vielen Jahren Sie Eintritt gewähren dürfen.
Shisha-Bar-Betreiber müssen wissen, ab wie vielen Jahren Sie Eintritt gewähren dürfen.
Jeder Betreiber einer Shisha-Bar muss sich noch vor der Eröffnung mit dem Jugendschutzgesetz auseinandersetzen. Für Ihre Genehmigung ist es sehr relevant, ab wie vielen Jahren Sie den Gästen den Eintritt und damit das Rauchen gestatten dürfen.

Shisha-Bar-Besuch - ab so vielen Jahren ist er legal

  • Sie müssen sich als Betreiber einer Shisha-Bar zwingend an die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes halten.
  • Um herauszufinden, ab wie vielen Jahren ein Besuch in einer Shisha-Bar erlaubt ist, lohnt sich ein Blick in Art. 3 des Gesetzes zum Schutz vor Gefahren des Passivrauchens. Sie finden diese Änderung von 2007 im Bundesgesetzblatt, Kurzfassung: BGBl. I 2007, S. 1595 vor. Dies ist eine Erweiterung zu § 28 Absatz 1 Nummer 12 und § 10 Absatz 1 des Jugendschutzgesetzes.
  • Beachten Sie, dass nach der gesetzlichen Grundlage Tabakwaren nicht an Jugendliche abgegeben werden dürfen und das Rauchen von Jugendlichen in der Öffentlichkeit untersagt ist.
  • Früher war dies grundsätzlich ab 16 erlaubt, dies ist allerdings seit dem Jahre 2007 nicht mehr der Fall, da der Nichtraucher- und Passivraucherschutz gesetzlich gestärkt wurde.
  • Sie dürfen in Ihrer Lokalität lediglich volljährigen Personen Zutritt gewähren und an diese Tabakwaren verkaufen und Ihnen das Rauchen gestatten.

So halten Sie die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes in der Shisha-Bar ein

  • Jeder Shisha-Bar-Inhaber weiß, dass der regelmäßig vom Ordnungsamt kontrolliert wird und die gesetzlichen Anforderungen berücksichtigen muss, um nicht zu riskieren, dass er seine Genehmigung verliert.
  • Achten Sie darauf, ab wie vielen Jahren Sie Gästen Eintritt gewähren dürfen. Kontrollieren Sie hierzu den Personalausweis von Ihren Gästen.
  • Hängen Sie ein Schild an den Eingang, wonach ersichtlich ist, dass erst ab 18 Eintritt gestattet ist.
  • Haben Sie Automaten für Shisha-Tabak und Zigarettenautomaten in Ihrer Lokalität, so dürfen diese nur nach erfolgter Alterskontrolle die Waren ausgeben.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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