Glühwein ist grundsätzlich nicht erst ab 18 zu kaufen
Wer einen Kiosk betreibt, ein Lokal oder einen Verkaufsstand, muss sich beim Verkauf an die Altersbeschränkungen aus dem Jugendschutzgesetz halten. Tun Sie dies nicht, riskieren Sie hohe Bußgelder und können sogar Ihre Schanklizenz verlieren. Informieren Sie sich mit dem Jugendschutzgesetz über die Altersgrenzen.
- Glühwein ist nicht erst ab 18 Jahren erhältlich.
- Jugendliche, die unter 16 Jahre alt sind, dürfen gar keine alkoholhaltigen Getränke kaufen. Dieses Verbot gilt ausnahmslos, gemäß § 9 Absatz 1 Nummer 2 Jugendschutzgesetz.
- Wer 16 Jahre, aber noch nicht volljährig ist, darf durchaus Wein, Bier und weinhaltige Getränke kaufen. Der winterliche Weinmix fällt unter diese Getränke.
- Wer volljährig ist, der darf alle alkoholischen Getränke, das heißt auch harten Alkohol kaufen. Dies können Sie in § 9 Absatz 1 Nummer 1 Jugendschutzgesetz nachlesen.
Hinweise für gewerbliche Verkäufer von alkoholischen Getränken
- Wer Alkohol ausschenkt und verkauft, muss einiges berücksichtigen. Wichtig ist, dass Sie wissen, dass Glühwein nicht erst ab 18 zu kaufen ist. Das dürfen auch 16-Jährige. Dies gilt jedoch nicht, wenn das Getränk einen Schuss harten Alkohol, wie zum Beispiel Rum oder Amaretto, enthält. Dann muss der Käufer volljährig sein.
- Sie sind verpflichtet, die Regelungen des Jugendschutzgesetzes deutlich lesbar auszuhängen. So kann jeder nachlesen, was das Gesetz für Regelungen vorsieht.
- Prüfen Sie bei jungen Personen immer den Ausweis. Nur so können Sie sichergehen, dass Sie die Altersbegrenzungen einhalten. Sie sind in der Pflicht, sich zu versichern und den Jugendschutz umzusetzen. Unterläuft Ihnen ein Fehler, müssen Sie dafür einstehen.
Weiterlesen:
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?